14.02.2017 - 4.4 Bürgerhaushalt Potsdam 2017 "TOP 20 - Liste der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Thomann erklärt, dass im Fachbereichen Soziales und Gesundheit und im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bisher keine Antge auf Beförderung in den Hort innerhalb der Ferien vorliegen. Die Verwaltung hat die Kostenübernahme durch die Krankenkassen geprüft. Gemäß SGB V gibt es nur die glichkeit der Übernahme der Kosten, die zwingend mit einer medizinischen Behandlung in Verbindung stehen.

 

Frau Dr. Müller fragt, ob im Bereich Schule Anträge auf Beförderung in den Ferien vorliegen. Dazu kann Herr Thomann keine Aussage treffen.

 

Frau Dr. Wegewitz plädiert dafür, den vorliegenden Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln und für den nächsten Doppelhaushalt eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.

 

Frau Dr. Müller ergänzt, dass dann auch eine entsprechende Satzung erarbeitet werden muss.

 

Frau Eifler bittet um Abstimmung darüber, dass der Antrag in einen Prüfauftrag umgewandelt werden soll.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt als Prüfauftrag zu beschließen:

Erhöhung der Förderung für die Betreuung behinderter Kinder durch die Schaffung entsprechender Angebote.

Darüber hinaus ist die Einrichtung und Finanzierung eines Fahrdiensttransports für den Hortbesuch von Förderschülern auch in den Ferien, entweder pauschal oder nach Einzelfall- und Härtefallprüfung, zu sichern.

In den jährlich 13 Wochen Schulferien sollten durchschnittlich drei Wochen Hortbesuch je Förderschüler berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang ist die Fahrdienst-Satzung zu ändern und die Kostenübernahme durch die Stadt Potsdam zu sichern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9220&TOLFDNR=108995&selfaction=print