14.02.2017 - 6.2 Förderprojekte 2017

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Herr Thomann informiert, dass am 30.01.2017 eine Beratung mit Frau Dr. Wegewitz und Frau Biesecke stattgefunden hat, um die noch offenen Fragen zu klären. Er verweist auf den als Tischvorlage an alle Ausschussmitglieder ausgereichten Vermerk über die Beratung. Er teilt mit, dass bei fast allen Demenzprojekten die Förderung erhöht wird. Beim Projekt des Klinikums Ernst von Bergmann wird die Fördersumme auf die Höhe des letzten Jahres gekürzt. Dazu wurde bereits ein Gespräch mit dem Klinikum geführt.

Mit der ZWST wurde ebenfalls ein Gespräch geführt, in dem die ZWST u.a. darüber informiert wurde, dass im Jahr 2017 die Förderung in Höhe von 35.000 EUR erfolgt.

Auf Nachfrage erklärt Herr Thomann, dass der Vermerk nicht eher ausgereicht werden konnte, da dieser erst am 09.02.2017 erstellt wurde.

 

Frau Tinney bedankt sich für die vorgenommenen Änderungen. Sie bittet, die im ausgereichten Vermerk erwähnte Anlage 4 zum Gespräch mit der ZWST an die Ausschussmitglieder auszureichen.

 

Herr Thomann erklärt, dass der Gesprächsvermerk nachgereicht werden kann. Er macht deutlich, dass das Zuwendungsverfahren nicht optimal ist. Bestimmte Projekte sollten zukünftig auf Dienstleistungsverträge umgestellt werden. Dazu müssen dann die entsprechenden Ausschreibungen erfolgen.

Die Verwaltung prüft die Umstellung des Systems. Dazu sollen auch alle wesentlichen Projekte vor Ort betrachtet werden. Es muss auch die Möglichkeit geben, neue Projekte in die Förderung aufnehmen zu können. Dazu muss eine Trennung von Projekten erfolgen.

 

Frau Tinney begrüßt dies und schlägt vor zu überlegen, an welchen Stellen auch Ausschussmitglieder beteiligt werden können. Sie regt an, einen Termin zu verabreden, an dem die Verwaltung über den aktuellen Stand berichtet. Als möglichen Termin für die Berichterstattung benennt sie die Sitzung des GSI-Ausschusses nach der Sommerpause 2017.

 

Frau Dr. Wegewitz betont, dass durch die Verwaltung auch festgestellt werden sollte, wo der Ausschuss zur Verfügung stehen kann.

 

Der Ausschuss nimmt die Änderungen zustimmend zur Kenntnis.

 

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