21.03.2017 - 5.4 Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes

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Frau Kitzmann (Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren) erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die Schwerpunkte der Pflegestärkungsgesetze II und III. Zuerst geht sie dabei auf die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II ein und gibt anschließend Erläuterungen zum Pflegestärkungsgesetz III.

Das Pflegestärkungsgesetz II trat am 01.01.2016 in Kraft, die Umsetzung erfolgt jedoch teilweise erst ab 01.01.2017. Ziele sind die Einführung eines neuen               Pflegebedürftigkeitsbegriffes und eines neuen Begutachtungsverfahrens sowie die Stärkung des Grundsatzes REHA vor Pflege.

Ab 2017 gibt es 5 Pflegegrade anstatt der bisherigen 3 Pflegestufen. Dabei wird erstmals der besondere Betreuungsbedarf von Menschen mit geistigen und psychischen Einschränkungen berücksichtigt.

Frau Kitzmann gibt eine Übersicht über die Anzahl von Leistungsempfängern nach dem SGB XII mit dem Hinweis auf einen deutlichen Aufwuchs an Beratungen im Pflegestützpunkt.

 

Herr Schubert ergänzt, dass in diesem Jahr bereits doppelt so viele Beratungen wie im gesamten Jahr 2016 erfolgt sind. Er informiert, dass es am 11.11.2016 einen Termin auch mit den Kassen an seinem Tisch gab. Im Ergebnis haben Verwaltung und IKK die ambulanten Pflegedienste der Landeshauptstadt Potsdam r den 16.02.2017 zu einem Gedankenaustausch zur gegenwärtigen und zukünftigen Sicherstellung der ambulanten Pflege in allen Stadtteilen der LHP eingeladen. Von den Potsdamer Pflegediensten haben lediglich drei nicht an der Veranstaltung teilgenommen, die aber im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben.

In dem Gespräch wurden vielfältige Problemlagen offen und kritisch in einer sachlichen Atmosphäre angesprochen.

Es wurde festgestellt, dass die Pflegedienste eine qualitativ hochwertige professionelle Arbeit leisten, die es den Pflegebedürftigen erlaubt, so lange wie möglich in der Häuslichkeit zu bleiben.

Von Seiten der Pflegedienste wurde dargestellt, dass die Abwanderung von qualifiziertem Personal nach Berlin aufgrund besserer Verdienstmöglichkeiten zunehmend ein Problem darstellt.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass hier gemeinsam Lösungen gefunden werden müssen.

Es gab danach bereits eine Verständigung mit der Kleinen Liga und dem Jobcenter. Am 17.03.2017 wurde das Thema mit dem Klinikum Ernst von Bergmann diskutiert.

Der Pflegestützpunkt, der paritätisch durch LHP und IKK besetzt ist, wird durch die LHP um eine Stelle erweitert. Die derzeitige Belastung kann durch die beiden vorhandenen Kolleginnen nicht gestemmt werden. Dies ist nur mit zusätzlichem Personal zu schultern.

Das Klinikum Ernst von Bergmann wurde mit der Prüfung beauftragt, ob durch Gründung einer neuen Tochter oder mit der bereits bestehenden Tochter in die Pflege gegangen werden kann. Im Norden der LHP muss dringend nachgearbeitet werden.

Des Weiteren wurde das Klinikum beauftragt zu prüfen, wie in der Gesundheitsakademie des Klinikums in das Thema Ausbildung Altenpflege und auch Altenpflegehelfer eingestiegen werden kann.

Aber auch das Delta in der Bezahlung zwischen Berlin und Brandenburg muss abgeschafft werden. Dies ist allerdings nicht durch die Kommune zu realisieren. Zum Thema Tarife muss mit dem Land in die Verhandlungen gegangen werden.

Mit der IHK gibt es eine Verabredung zur Unterstützung von Gründungswilligen, die Pflegedienste gründen wollen. Aber auch zum Thema Ausbildung muss es eine Verständigung geben.

Abschließend weist Herr Schubert darauf hin, dass am 20.05.2017 das Fest der Pflege im Treffpunkt Freizeit durchgeführt wird.

Auf Nachfrage bezüglich der Kontaktaufnahmen zu Schulen, die Pflegeberufe ausbilden erkrt Herr Schubert, dass die AWO und die Hoffbauerstiftung vorwiegend für den eigenen Bedarf die Pflegekräfte ausbilden.

 

Frau Dr. Herzel hat erfahren, dass derzeit Pflegedienste erstmalig Patienten ablehnen mussten, die nicht mehr durch sie betreut werdennnen.

 

Frau Dreusicke weist darauf hin, dass es in Berlin inzwischen auch übertarifliche Bezahlung gibt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen