25.04.2017 - 7.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Thomann (FB Soziales und Gesundheit) bringt die Drucksache ein und begründet diese. Er macht dabei deutlich, dass die Landeshauptstadt Potsdam gesetzlich verpflichtet ist, für die Unterbringung von Flüchtlingen ein Nutzungsentgelt zu erheben. Dafür ist der Erlass einer Satzung erforderlich.

Jeder Bewohner erhält aufgrund der Satzung einen Gebührenbescheid. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der jeweiligen Zugehörigkeit zu einem Personenkreis, der Dauer der Nutzung sowie den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bewohners.

Die Erhebung von Nutzungsentgelten für den Personenkreis gemäß § 4 LAufnG ist im § 11 LAufnG gesetzlich vorgeschrieben. Die Unterbringung von Personen, die nicht dem Personenkreis gemäß § 4 LAufnG angehören, nimmt die Landeshauptstadt Potsdam als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe wahr, solange eine Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist.

Gebühren für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen sind gemäß § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG Bbg) in der Regel kostendeckend zu kalkulieren.

Auf Nachfrage bezüglich der Berechnung der 6,48 Euro pro m² Wohnfläche bei der Unterbringung in Übergangswohnungen erklärt Herr Thomann, dass hier die tatsächlichen Mietkosten für alle Nutzungswohnungen durch die mögliche Belegung geteilt werden unter Berücksichtigung der Kostenerstattung des Landes.

Er sagt zu, die Berechnung der Nutzungsgebühren als Anlage zum Protokoll auszureichen.

 

Frau Schulze fragt, wie viel muss die LHP aufwenden und wie viel wird vom Land erstattet.

 

Auf Nachfrage bezüglich Aufwendungen der LHP und Kostenerstattung durch das Land erklärt Herr Thomann, dass es sich hierbei um sehr umfangreiche Kostenblöcke handelt. Er betont, dass die Erstattung durch das Land nicht kostendeckend erfolgt.

Herr Thomann sagt die Übermittlung der Tabelle zu.

Abschließend weist Herr Thomann darauf hin, dass die Satzung gemäß KAG nach zwei Jahren angepasst werden muss.

 

Frau Eisenblätter stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen der Landeshauptstadt Potsdam (Benutzungs- und Gebührensatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9222&TOLFDNR=110671&selfaction=print