23.05.2017 - 4.3 EINE Stadt für ALLE - Integrationskonzept der L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Grasnick (Büro für Chancengleichheit und Vielfalt) gibt anhand einer Powerpoint-Präsentation einen Überblick über die Erarbeitung des Konzeptes. Sie erläutert die Prozesse bei der Erarbeitung und geht dann auf die Struktur ein. Anschließend stellt sie die Handlungsfelder vor und erläutert diese.

 

Herr Wellmann bringt den Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW ein, der allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage ausgereicht wurde, und begründet diesen. Er betont, dass dies keine Eingrenzung für Flüchtlinge, sondern eine Hilfestellung für die Verwaltung sein soll.

 

Herr Schubert fragt, wo die genannten Punkte des Änderungsantrages in das Konzept eingearbeitet werden sollen. Er weist darauf hin, dass das Konzept kein Handlungsleitfaden für die Verwaltung ist, sondern an die Potsdamer Stadtgesellschaft gerichtet ist.

 

Frau Basekow nimmt Bezug auf die Aussagen auf Seite 50 des Konzeptes zur Gesamtsteuerung. Sie möchte konkret wissen, wer damit arbeitet, wer das überprüft und welche Ziele nach 3 Jahren abrechenbar sind.

Sie kann nicht erkennen, welches Konzept der vielen vorliegenden in welches einfließt und welche Konzepte andere Konzepte oder Anweisungen bedingen. Wer kontrolliert die Umsetzung? Wie sollen die Handlungen erfolgen?

 

Frau Grasnick erklärt, dass eine Steuerungsgruppe installiert wurde, um das vorherige Integrationskonzept zu erarbeiten. Es wurde auch eine Controlling-Tabelle entwickelt. Die Ziele waren immer dem zuständigen Fachbereich zugeordnet, der für die Kontrolle zuständig war.

Sie regt an, wieder eine Steuerungsgruppe zu gründen, in der die vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft werden. Es sollte eine Priorisierung erarbeitet werden. Ziele und Maßnahmevorschläge sind vorhanden. Die Umsetzung muss noch besprochen werden.

Jede Maßnahme, sofern sie umgesetzt werden soll, wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Herr Thomann erklärt, dass das Konzept zur Umsetzung der Migrationssozialarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam auf der Grundlage des Migrationskonzeptes des Landes erarbeitet wurde. Dies kann Bestandteil eines Integrationskonzeptes sein. Mit der Erarbeitung des vorliegenden Integrationskonzeptes wurde wesentlich früher begonnen.

 

Herr Schubert erklärt, dass das Gewaltschutzkonzept aufgrund eines Beschlusses der StVV erarbeitet wurde. Hierzu gab es einen Auftrag der StVV der zu erfüllen ist.

Zur Erstellung des Konzeptes zur Umsetzung der Migrationssozialarbeit ist die Kommune gesetzlich verpflichtet. Die Erstellung des Integrationskonzeptes ist freiwillig. Hier muss noch geprüft werden, wie die Steuerung der operativen Aufgaben dauerhaft geklärt wird. Momentan liegt die operative Steuerung bei Frau Grasnick und Herrn Bindheim.

 

Frau Laabs bedankt sich für das Integrationskonzept, an dem sehr viele Menschen über 2 Jahre gearbeitet haben. Sie spricht sich gegen den Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW aus.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass es sich beim Integrationskonzept um ein Grundlagenpapier handelt. Es sollte versucht werden, dies so schnell wie möglich umzusetzen. Sie betont, dass es des Änderungsantrages für die Integration von Menschen nicht bedarf.

 

Frau Tinney betont, dass die LHP stolz sein sollte, ein Integrationskonzept zu haben. Wichtig ist vielmehr die Umsetzung des Konzeptes.

Sie weist darauf hin, dass der Änderungsantrag sich nur auf einen sehr kleinen Anteil an Ausländern richtet.

 

Frau Dreusicke findet das Konzept vom Ansatz her gut und richtig. Die Erarbeitung war ein langer Prozess, aber inzwischen hat sich die Zielrichtung etwas geändert.

Sie fragt, warum es nicht möglich ist, das Integrationskonzept und das Konzept zur Migrationssozialarbeit zusammenzuführen in ein Gesamtkonzept.

 

Herr Wellmann betont, dass der Antrag nichts aufführt, was nicht Gesetzeslage ist. Die Begleitung der Umsetzung kann nur durch die Verwaltung erfolgen. Der Antrag setzt keinen Schwerpunkt auf etwas, was nicht Gesetzeslage ist. Er soll nur eine Ergänzung des Konzeptes darstellen.

 

Herr Schubert bittet die Fraktion CDU/ANW zu sagen, an welcher Stelle im Konzept die Ergänzung erfolgen soll.

 

Frau Basekow fragt, welchen Verbindlichkeitsgrad das Integrationskonzept hat.

 

Frau Dr. Wegewitz versteht das Konzept als Leitlinie. Die Dinge, die verbindlich sein sollen, müssen priorisiert werden. Sie weist auch darauf hin, dass sich Situationen ändern. Der Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW ist aus ihrer Sicht nicht durchführbar.

 

Frau Eifler empfiehlt, Verweise auf die anderen Konzepte einzuarbeiten. Sie findet es wichtig, dass das Integrationskonzept in die Stadtgesellschaft hinein wirkt.

 

Frau Schulze verweist auf die Leitlinien zum Integrationskonzept. Hier sind die Forderungen des Änderungsantrages aus ihrer Sicht enthalten. Sie sieht in dem Integrationskonzept eine große Chance und stimmt Frau Dr. Wegewitz zu, dass es wichtig ist, bei der Finanzierung von Maßnahmen umsteuern zu können.

 

Frau Eisenblätter bittet die Ausschussmitglieder, in ihren Fraktionen zu beraten, ob die AG Asyl das Gremium sein könnte, dass an der Priorisierung und Umsetzung arbeitet.

 

Herr Wellmann erklärt, dass es Ziel ist, von allen Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu fordern. Er möchte eine größere Genauigkeit im Konzept erreichen.

 

Herr Mertens fragt die Vertreter der Fraktion CDU/ANW, ob die Fraktion mit den Erarbeitenden des Konzeptes in Kontakt treten wird.

 

Herr Wellmann macht deutlich, dass auch die Fraktionen die Erarbeitung begleitet haben. Er kann sich durchaus vorstellen, nochmal in Kontakt zu treten.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Frau Eisenblätter zunächst den Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW zur Abstimmung.

 

Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Leitgedanken „rdern und Fordern“ sowie die Grundsätze der Integrationspolitik des Gemeinsamen Konzeptes von Bund und Ländern vollständig und transparent in die Leitlinien und Ziele der Handlungsfelder so aufzunehmen, dass die darin formulierten Erwartungen deutlich erkennbar werden.

Zu ergänzen und einzuarbeiten sind zumindest folgende Punkte:

  • das Erlernen der deutschen Sprache zu fordern
  • Vermittlung der Pflichten, die Forderung deren Einhaltung sowie die Darstellung der Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung
  • die umfassende und verbindliche Vermittlung unseres Wertesystems, insbesondere Menschenwürde, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und Toleranz, und dessen Anerkennung als Grundlage der Zusammenlebens in unserer Stadt
  • die Vermittlung des Religionsverständnisses in unserer Gesellschaft und die Forderung dessen Tolerierung
  • Erkennbare Unterscheidung bei Zielsetzung und Maßnahmen zwischen Flüchtlingen mit hoher und geringer Bleibeperspektive
  • Vermittlung von Beschäftigungen und Fertigkeiten, die für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive bei der Rückkehr im Herkunftsland hilfreich sind
  • Vermittlung des Umgangs mit der Ausreisepflicht

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  1

Ablehnung:6

Stimmenthaltung: 0

 

Anschließend stellt sie die Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

EINE Stadt für ALLE - Integrationskonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2016-2020

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9223&TOLFDNR=111248&selfaction=print