20.06.2017 - 6.7 Erlass der Förderrichtlinie zur Durchführung de...

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Frau Kitzmann (Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren) erinnert daran, dass durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache 17/SVV/0142 ein Antrag zur Etablierung einer unabhängigen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung eingebracht wurde. Der im Ergebnis der Beratung zurückgezogen wurde.

Zwischenzeitlich hat das BMAS seine Richtlinienkompetenz nach § 32 Abs. 4 SGB IX wahrgenommen und die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ bekanntgemacht.

Die Beratung verfolgt einen niedrigschwelligen Ansatz und soll daher im Sozialraum der ratsuchenden Menschen barrierefrei zur Verfügung stehen.

Um eine finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen, ist eine Bundesfinanzierung auf der Grundlage einer Förderrichtlinie vorgesehen und nunmehr zum 17.05.2017 in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie regelt die (Qualitäts-)Voraussetzungen für eine Zuwendung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren. Um auf bereits vorhandene Strukturen aufzubauen und damit Doppelstrukturen zu vermeiden, werden auch die Länder bei der Umsetzung der Förderrichtlinie beteiligt. Nach Pkt. 7 der Förderrichtlinie können die Länder hierzu auch die Kommunen beteiligen.

Durchgeführt werden soll die Beratung insbesondere auch von Initiativen und Verbänden, die sich um die Förderung bewerben müssen.

Abschließend teilt Frau Kitzmann mit, dass das MASGF am 26.06.2017 für Interessierte eine Informationsveranstaltung durchführt. Anträge auf Fördermittel werden bis 31.08.2017 erwartet.

 

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