17.10.2017 - 5.1 Agenda 2030 - Armutsbekämpfung und nachhaltige ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Bindheim (FB Soziales und Gesundheit) weist darauf hin, dass die Ziele 1,3 und 16 in die Zuständigkeit des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung fallen.

 

Frau Schweers fragt, welche Verbindlichkeit hat das vorliegende Papier hat.

 

Herr Bindheim erklärt, dass es aufgrund des Beschlusses 16/SVV/0125 der Stadtverordnetenversammlung eine Berichtspflicht gibt.

 

Herr Schubert ergänzt, dass der Bericht lediglich Appellcharakter haben kann.

 

Frau Schweers betont, dass das Thema Armut hier sehr oberflächlich behandelt ist. Sie kann mit dieser Mitteilungsvorlage nicht umgehen und regt an, einzelne Themen näher zu betrachten und in die Themenplanung aufzunehmen.

 

Frau Eisenblätter bietet Frau Schweers an, zu dem gewünschten Thema in die SPD-Fraktion zu kommen, um dies dort vertieft zu beraten.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass die Stadtverordneten auf der Grundlage der vorliegenden Mitteilungsvorlage konkrete Anträge stellennnen, die dann intensiv bearbeitet werden.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass aus der Mitteilungsvorlage hervorgeht, dass die Verwaltung eine jährliche Berichterstattung für verzichtbarlt. Sie fragt, ob trotzdem darauf gedrungen werden kann, dass jährlich berichtet wird.

 

Herr Schubert macht darauf aufmerksam, dass Beschlüsse nicht durch Mitteilungsvorlagen außer Kraft gesetzt werden können. Er betont aber, dass hier Aufwand und Nutzen nicht im Verhältnis stehen.

 

Frau Dr. Herzel  fragt, wie verbindlich das ist, was Bürger in Prozesse einbringen. Was ist mit frühzeitiger Einbeziehung der Bürger gemeint? Hat der Bürger wirklich Mitspracherecht zu einem Zeitpunkt, wo Maßnahmen noch beeinflussbar sind? Es sollte auch klar sein, welche Botschaft in die Stadtgesellschaft gegeben werden soll.

 

Herr Finken macht darauf aufmerksam, dass die Fachausschüsse die Möglichkeit haben, Anträge abzulehnen und nicht zum Beschluss zu empfehlen.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage