19.01.2017 - 3.2 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Rechnungswesen und Steuern
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Do., 19.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:32
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 6.1 (Anlage 3 zur Drucksache 16/SVV/0799 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014) behandelt.
Herr Schmidt, Fachbereichsleiter Rechnungswesen und Steuern, bringt die Vorlage ein. Er erläutert den Jahresabschluss 2014 und geht dabei insbesondere auf den aktuellen Verfahrensstand, die Ergebnisrechnung, Konjunktur und Ertragsverbesserung, übertragene Haushaltsermächtigungen, zahlungsunwirksame Vorgänge und periodenfremde Aufwendungen, die Bilanz, Kennzahlen und die Finanzrechnung ein.
Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Die Nachfragen von Herrn Kube, Herrn Schüler und Herrn Blaser zu den Schwankungen beim Steueraufkommen, Steuerzahlungen und Plan-Ist-Abweichungen beantworten Herr Exner und Herr Schmidt.
Es wird mit der Behandlung des nicht öffentlichen Tagesordnungspunktes 6.2 fortgefahren.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 21.135.760,15 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von € 17.812.721,46 dem Finanzergebnis von € 2.081.527,05 und dem außerordentlichen Ergebnis von € 1.241.511,64.
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 (Anlage 3) zur Kenntnis.
- Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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