30.03.2017 - 3 Informationen des Jugendamtes

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Herr Kolesnyk macht darauf aufmerksam, dass allen JHA-Mitgliedern eine Übersicht über die Beschlüsse der StVV zum Haushalt und zum Wirtschaftsplan KIS ausgereicht wurde.

 

Herr Tölke informiert, dass der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, mit einer Frist zur Stellungnahme bei den Spitzenverbänden von 4 Tagen in der letzten Woche eingegangen ist. Dieses Verfahren ist von allen Spitzenverbänden kritisiert worden.

Der jetzt vorliegende Entwurf bleibt in weiten Teilen der angekündigten Reform zurück und erhält das SGB VIII in seiner bestehenden Grundstruktur.

Die sogenannte inklusive Lösung wird nicht mehr angestrebt, auch auf den in den letzten Monaten vorgeschlagenen „Länderrechtsvorbehalt“ wurde verzichtet. Es gibt lediglich einige Hinweise auf eine sogenannte „Harmonisierung“ der Schnittstellen zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfe für den Leistungsbereich der Menschen mit Behinderung.

Viele Neuerungen wurden in gesetzliche Vorgaben formuliert, die schon jetzt geübte Praxis sind:

  • Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche, auch ohne Kenntnis und Zustimmung der Eltern,
  • Einführung von sogenannten Ombudsstellen als Beschwerdemöglichkeit bei Konflikten mit den freien- und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
  • Verstärkung des Jugendschutzes ( § 14) in Sachen Medienkompetenz
  • Die inklusive Betreuung von Kindern in KITA´s wird stärker betont
  • Einige Veränderungen im Hilfeplanverfahren insbesondere bei stationären Leistungen, die die fachliche Steuerung verbessern sollen – hier wird die Praxis zeigen, wie das umgesetzt werden soll und kann
  • Anwendung des Hilfeplanverfahrens auch bei Verfahren in Familienrechtssachen

Der Entwurf soll im April 2017 eingebracht werden eine Verabschiedung im Juli 2017 ist angestrebt.

 

Herr Tölke verweist auf den 16. Deutschen Jugendhilfetag, der vom 28.03.-30.03.2017 in Düsseldorf stattgefunden hat. Die Landeshauptstadt Potsdam, der Stadtjugendring und die beiden Träger der Schulsozialarbeit waren mit einem gemeinsamen Stand auf dem Jugendhilfetag vertreten. Der Stand war gut besucht, die Themen (Gesamtkonzept Schule Jugendhilfe, Partizipation von Kindern und Jugendlichen und das Kinderschutzkonzept) wurden gut nachgefragt und angeregt diskutiert.

Beeindruckend war für die Teilnehmenden aus Potsdam die Vielfalt und das Engagement sowie die interessanten Konzepte anderer öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, sowie die Diskussionsforen zu den derzeit wichtigen Themen der Jugendhilfe.

 

Herr Tölke informiert, dass das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle Bereichsleitung Regionale Kinder und Jugendhilfe abgeschlossen ist. Er teilt mit, dass Frau Sabine Reisenweber zum 01.04.2017 die Stelle innehat und somit die Nachfolge von Herrn Riecke antreten wird.

 

Frau Dr. Maiwald (FB Kinder, Jugend und Familie) teilt mit, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 07.01.2017 erfolgt, um die Situation für Alleinerziehende und deren Kinder zu verbessern.

Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt nur ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600,00 EUR brutto erzielt. Die Leistungsverpflichtung bzw. die gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Unterhaltspflichtigen soll gesetzlich klargestellt und stärker nachgehalten werden. Der  Rückgriff beim barunterhaltspflichtigen Elternteil, der vollständig auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist, soll neu geregelt werden. Die Jugendämter sollen voraussichtlich  die Unterhaltszahlungen für die Alleinerziehenden ggf. bis zur Höhe des Mindestunterhaltes einklagen können (bisher durch die Unterhaltsvorschussstelle nur in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen).

Der Unterhaltsvorschuss finanziert sich künftig zu 40% aus Bundes- und 60% aus Landesmitteln. Die Durchführung dieses Gesetzes ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.

Die Gesetzesänderung bedeutet, dass in der Landeshauptstadt mit einer Fallsteigerung von mindestens 60 % zu rechnen ist.

Aktuell bearbeitet die Unterhaltsvorschussstelle 2.443 Fälle. Darunter sind 1.000 Fälle mit laufenden Auszahlungen und 1.443 Rückgrifffälle (Geltendmachung von Unterhalt beim Unterhaltsschuldner nach Einstellung). Diese werden von 6,5 Sachbearbeiterinnen bearbeitet, was einer Fallbelastung von 376 entspricht. Empfohlen wird eine Fallbelastung von 300 Fällen/ je Mitarbeiter (KGSt). Demnach liegt die Fallbelastung je Mitarbeiter bereits jetzt über der Empfehlung, so dass ein weiteres Anwachsen der Fallbelastung nicht zu vertreten ist.

Infolge der Gesetzesänderung ist mindestens mit einer Gesamtfallzahl von 3.049 zu rechnen. Entsprechend der Empfehlung zur Fallbelastung der Mitarbeiter (300 je Mitarbeiter) wird von einem zusätzlichen Personalbedarf von mindestens 2,5 Stellen ausgegangen.

Die Einrichtung der zusätzlichen Stellen wird als unverzichtbar angesehen, um möglichst zeitnah auf die Reform reagieren zu können. Eine entsprechende Vorlage zum Beschluss der Erweiterung des Stellenplanes wird vorbereitet.

 

Herr Tölke informiert, dass es seit der letzten JHA-Sitzung keine Änderungen bezüglich der Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer gab.

 

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