27.04.2017 - 9.3 Kunstrasenplatz Nowawiese

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Beck bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) erklärt, dass ein neu angelegter Naturrasenplatz nicht übermäßig beansprucht werden darf. Deshalb gab es eine wöchentliche Nutzungsbegrenzung von 25 Stunden. Diese ist bedauerlicherweise im letzten Jahr nicht eingehalten wurden. Dies führte zu einer Überbeanspruchung, in deren Folge der Platz gesperrt werden musste. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Situation im Laufe der Nutzung verbessert und eine deutliche Stabilisierung erfolgt.

Ein Kunstrasenplatz könne fast ganzjährig auch ohne wöchentliche Stundenbegrenzung von 25 Stunden genutzt werden. Die Errichtung des Kunstrasenplatzes würde ca. 600.000 Euro kosten. Des Weiteren bedarf es einer baulichen Genehmigung, einen Kunstrasenplatz zu errichten.

Das Hauptdefizit der fehlenden Sanitär- und Umkleideeinrichtungen wird damit aber nicht beseitigt, sondern eher verschärft.

Sollte es gelingen, die Mittel für den Kunstrasenplatz zu akquirieren, sollten die Mittel aufgestockt und in Sanitäreinrichtungen und Umkleideräume investiert werden.

 

Frau Beck weist zurück, dass der Platz wöchentlich mehr als 25 Stunden genutzt wurde.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, den Prüfauftrag zu erteilen. Wenn die soeben von Herrn Richter gegebenen Informationen schriftlich vorliegen, kann mit dem Ergebnis umgegangen werden.

 

Herr Schmolke stimmt dem zu. Er begrüßt den Prüfauftrag. Er fragt, was deutliche Stabilisierung bedeutet.

 

Herr Richter erklärt, dass bisher Nutzungszeiten von bis zu 25 Stunden pro Woche vergeben wurden. Zu Beginn der Nutzung wurden diese Zeiten weit überschritten, was zu Schäden geführt hat. Wenn der Platz mindestens einen Sommer und zwei Winter überstanden hat, ist eine Stabilisierung erfolgt und eine Nutzung für 25 Stunden pro Woche ohne Schädenglich.

 

Herr Ströber regt an, in den Antrag die Prüfung einer sung für das Fußballproblem aufzunehmen und sich nicht nur auf die Nowawiese zu beschränken.

 

Frau Altenburg fragt, ob die Option des Kunstrasenplatzes bei der Planung in Erwägung gezogen wurde.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass die Schlösserstiftung grundsätzlich gegen den Fußballplatz an dieser Stelle war, auch gegen die Beleuchtung und die Sanitäranlagen.

 

Frau Beck betont, dass vor Ort ein Fußballplatz fehlt. Über den Antrag soll in der vorliegenden Fassung abgestimmt werden.

 

Herr Kolesnyk erinnert daran, dass dies bereits versucht wurde und gescheitert ist. Er spricht sich dagegen aus, einen relativ neu errichteten Platz nun zu überbauen. Wenn sollte lieber an anderer Stelle ein neuer Platz entstehen.

 

Herr Liebe spricht sich dafür aus, an einem passenden Platz einen neuen Fußballplatz nach den Vorgaben des Antrages zu errichten.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Kolesnyk den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, auf dem städtischen Sportplatz Nowawiese einen beleuchteten Kunstrasenplatz zu errichten. Insbesondere sollen die baurechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung ist bis zum Juli 2017 über das Prüfergebnis zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9240&TOLFDNR=110821&selfaction=print