01.06.2017 - 8 Sonstiges

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Herr Liebe weist darauf hin, dass ein Vertreter/eine Vertreterin der AGs nach § 78 SGB VIII in den Unterausschuss gewählt werden muss, da Frau Frenkler zurückgetreten ist. Es liegt bereits ein Vorschlag vor.

 

Herr Otto beantragt, dass die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine Aufwandsentschädigung bekommen, wenn dies möglich ist.

 

Herr Tölke sagt zu, zu prüfen, ob das grundsätzlich möglich wäre.

 

Herr Liebe fragt, ob in der Sitzung am 29.06.2017 die Wirkungsanalyse der Elternbeitragssatzung besprochen wird. Er weist darauf hin, dass die freien Träger dazu vor der Sommerpause befragt werden sollten. In der Sommerpause ist eine Zuarbeit durch die Träger nicht möglich.

 

chster Jugendhilfeausschuss: 29. Juni 2017, 16:30 Uhr

 

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