01.06.2017 - 7 Richtlinie für die Gewährung von Leistungen zum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Reisenweber (FB Kinder, Jugend und Familie) erinnert daran, dass die ltige Richtlinie im Januar 2006 in Kraft getreten ist. Danach gab es 4 Nachträge. Am 01.07.2017 soll die neue Richtlinie mit erhöhten Pflegegeldern sowie der Anpassung weiterer Leistungen in Kraft treten.

Sie betont, dass die Richtlinie unter Berücksichtigung neuer Gesetze sowie bundesweiter Empfehlungen überarbeitet, ergänzt und präzisiert wurde.

Die Pflegegelder wurden den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege angepasst.

 

Frau Berg (FB Kinder, Jugend und Familie) und Frau Reisenweber geben anhand einer Powerpoint-Präsentation einen Überblick über die Pflegegelder sowie der weiteren Leistungen für Pflegepersonen im Vergleich zur derzeit gültigen Richtlinie.

 

Herr Liebe fragt, ob im Rahmen der neuen Richtlinie insgesamt eine Erhöhung der finanziellen Mittel erfolgt, oder die Zahl der Kinder gesunken ist.

 

Frau Reisenweber erklärt, dass die Zahl der Pflegekinder gleich geblieben ist.

 

Da es keine weiteren Nachfragen gibt, stellt Herr Kolesnyk die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Der Jugendhilfeausschuss  beschließt:

 

Richtlinie für die Gewährung von Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen sowie junger Volljähriger und zur Gewährung von Krankenhilfe gemäß §§ 39, 40, 41 SGB VIII im Zusammenhang mit der Gewährung stationärer Jugendhilfeleistungen (RBeihilfen).

 

Die Richtlinie RBeihilfen inklusive der Anlage (Übersicht der Nebenkosten der Landeshauptstadt Potsdam auf einen Blick)  tritt mit Wirkung zum 01.07.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 19.01.2006 einschließlich aller Nachträge außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9241&TOLFDNR=111558&selfaction=print