29.06.2017 - 12.4 Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Tölke bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr Wollenberg bringt folgenden Änderungsantrag ein und begründet diesen:
Änderungsantrag DIE LINKE/SPD:
In § 1, Abs. 3 wird der 2. Satz wie folgt neu gefasst:
Das zur Verfügung stehende Budget wird durch die Anzahl aller im Jahresdurchschnitt von den Trägern in den Kindertagesstätten betreuten Kinder mit einem festgestellten Rechtsanspruch auf eine Betreuungszeit von 10 Stunden und mehr dividiert.
Herr Kolesnyk schlägt folgende Änderung vor: „… mit einem festgestellten Rechtsanspruch auf eine Betreuungszeit über 8 Stunden dividiert.“
Frau Elsaßer gibt zu bedenken, dass damit der Hort ausgegrenzt ist.
Herr Kolesnyk stellt den so geänderten Änderungsantrag zur Abstimmung.
Änderungsantrag DIE LINKE/SPD:
In § 1, Abs. 3 wird der 2. Satz wie folgt neu gefasst:
Das zur Verfügung stehende Budget wird durch die Anzahl aller im Jahresdurchschnitt von den Trägern in den Kindertagesstätten betreuten Kinder mit einem festgestellten Rechtsanspruch auf eine Betreuungszeit über 8 Stunden dividiert.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 14
Anschließend bittet er um Abstimmung über die so geänderte Drucksache.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Die Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam in den Jahren 2017 bis 2019 (Umsetzung haushaltsbegleitender Beschluss 16/SVV/0801) tritt mit Wirkung vom 01.09.2017 in Kraft.
- Der kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 500.000,00 EUR im Jahr 2017 und 1.500.000,00 EUR jeweils in den Jahren 2018 und 2019 wird unabhängig von den Landeszuschüssen eingesetzt.
- Die Richtlinie gilt für die Finanzierung von zusätzlichen sonstigen Personal- und Sachkosten für die pädagogische Arbeit, unabhängig von der Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie – KitaFR), mit dem Ziel der Verbesserung von Betreuungsqualität in Kindertagesstätten.
- Die Richtlinie regelt eine freiwillige pauschale Finanzierung für die Verbesserung von Betreuungsqualität in Kindertagesstätten, die im Bedarfsplan der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 12 Abs. 3 KitaG ausgewiesen sind. Mit der freiwilligen Pauschalfinanzierung wird die Umsetzung der Aufgaben und Ziele nach § 3 KitaG unterstützt und primär, im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Möglichkeit der Randzeitenbetreuung verstärkt.
+ Änderung:
In § 1, Abs. 3 wird der 2. Satz wie folgt neu gefasst:
Das zur Verfügung stehende Budget wird durch die Anzahl aller im Jahresdurchschnitt von den Trägern in den Kindertagesstätten betreuten Kinder mit einem festgestellten Rechtsanspruch auf eine Betreuungszeit über 8 Stunden dividiert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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