29.06.2017 - 11 Aufnahme eines Vertreters des Vereins der Musli...

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Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in den Jugendhilfeausschuss zusätzlich bis zu 2 Vertreter von im Zuständigkeitsbereich ansässigen Religionsgemeinschaften zu beratenden Mitgliedern bestimmt werden können.

Er bittet um Abstimmung darüber, dass der Verein der Muslime in Potsdam e.V. ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden darf.

 

Der Entsendung eines beratenden Mitgliedes durch den der Muslime in Potsdam e.V. als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss durch den Verein der Muslime in Potsdam e.V. wird einstimmig zugestimmt.

 

 

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9242&TOLFDNR=112266&selfaction=print