07.09.2017 - 5 Informationen des Jugendamtes

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Frau Reisenweber informiert über den aktuellen Stand bezüglich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Sie weist darauf hin, dass die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer ckläufig ist.

 

Herr Tölke ergänzt, dass derzeit monatlich ca. 1.000 der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in die BRD einreisen. Dies sind 30 für das Land Brandenburg und in Folge dessen lediglich 2 für die Landeshauptstadt Potsdam.

Herr Tölke informiert, dass es derzeit Überlegungen gibt, die obere Etage der Clearingstelle in der Breiten Straße für den Fluchtpunkt zu nutzen und im derzeitigen Gebäude des Fluchtpunktes eine Kinderkriseneinrichtung einzurichten.

Obwohl die Clearingstelle Potsdam auch durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark genutzt wird, gibt es freie Kapazitäten.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Reisenweber, dass die Beschulung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer derzeit gut geregelt ist und funktioniert.

 

Frau Dr. Müller fragt, wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und warum.

 

Frau Reisenweber erklärt, dass es sich bei den in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Jugendlichen nicht um Minderjährige handelt. Zur Zahl der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden unbegleiteten jungen Volljährigen kann sie spontan keine Aussage treffen. Die Gründe für die Unterbringung der Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften liegen darin begründet, dass diese sich r die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft entscheiden, da dort die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel höher sind, als bei Einrichtungen für Hilfen nach § 41 SGB VIII.

 

Herr Schubert gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über den aktuellen Stand der Kita-Ausbauplanung (siehe Anlage).

Er erinnert an den Bericht von Frau Spiegel (Agentur für Arbeit) vor der Sommerpause zur Fachkräftesituation. Es gibt derzeit 289 Kita-Plätze, die aufgrund von Personalmangel nicht besetzt werden können. Das ist r die Zukunft eine große Herausforderung und wird in der kommenden Woche auch dem Land gegenüber kommuniziert.

 

Frau Frehse-Sevran bittet, hier nicht den stationären Bereich zu vergessen.

 

Auf Nachfrage, welche Fahrtwege zumutbar sind, erklärt Herr Tölke, dass es dazu unterschiedliche Aussagen gibt. Die Regel ist ein Weg von ca. 30 Minuten.

 

Frau Elsaßer ergänzt, dass dabei jeweils auch die familiäre Situation und das Wohl des Kindes betrachtet werden sse.

 

Herr Liebe regt an, dass sich die Kita-Träger in der AG nach § 78 SGB VIII dazu austauschen.

 

Frau Kahl teilt mit, dass dieses Thema auch im Kita-Elternbeirat diskutiert wurde. Auch die unterschiedliche Bezahlung bei den einzelnen Trägern ist ein Thema, das beleuchtet werden muss.

 

Herr Kolsenyk schlägt vor, die Beratung mit dem Land abzuwarten und dann erneut im Jugendhilfeausschuss zu berichten.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass dieses Thema am 13.10.2017 im Kita-Gipfel besprochen werden sollte.

 

Herr Tölke weist darauf hin, dass die fortlaufend angespannte Kita-Platz-Situation, zahlreiche gesetzliche Änderungen, sozial- und bildungspolitische Anforderungen an das System Kindertagesbetreuung und die wachsende politische Einflussnahme eine Optimierung Betreuungsplatzservice Kita-Tipp erforderlich machen.

Dazu sind die Aufstockung des Personals sowie die konzeptionelle Überarbeitung notwendig.

 

Herr Tölke informiert, dass der Antrag zum Kiez Kita Programm fristwahrend am 05.09.2017 beim MBJS eingereicht wurde. Die erste Infoveranstaltung beim MBJS dazu findet am 08.09.2017 statt. Das Konzept (inkl. Auswahlkriterien) wird durch einen Dritten in Abstimmung mit den freien Trägern erarbeitet und dem MBJS nachgereicht. 4 bis zu 8 Einrichtungen (0,5 VBE mindestens pro Standort) können mit diesem Programm versorgt werden.

 

Herr Tölke teilt mit, dass ein Gutachter zur Ermittlung der ortsüblichen Miete gefunden und ein Leistungsvertrag geschlossen wurde. Die Leistungserbringung erfolgt im Zeitraum vom 01.10. 15.12.2017.

 

Bezug nehmend auf die Wirkungsanalyse Elternbeitragssatzung informiert Herr Tölke, dass bisher keiner der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nachgekommen ist. In Folge dessen kann die Wirkungsanalyse nicht wie mit der Drucksache 15/SVV/0374 beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung im September 2017 vorgelegt werden. Das Jugendamt ist jedoch konkret an zwei Institute herangetreten, ob diese den Auftrag übernehmen würden. Eine entsprechende Mitteilungsvorlage wird vorbereitet.

 

Herr Tölke informiert, dass zur Normenkontrollklage bisher keine Informationen vorliegen.

 

Herr Schubert teilt mit, dass das Rechtsgutachten Kita jetzt vorliegt und nun ausgewertet wird. In der Stadtverordnetenversammlug am 13.09.2017 werden Wege vorgeschlagen, wie man mit den Ergebnissen umgehen kann.

Er spricht den Vorwurf an, das Gutachten zurückgehalten zu haben und betont, dass dies nicht der Fall sei.

 

Herr Ströber fragt, ob zur Normenkontrollklage berichtet wird, wenn etwas vorliegt. Zur Wirkungsanalyse Elternbeitragssatzung sollte in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den Sachstand berichtet werden.

 

Frau Dr. Müller bemängelt, dass zum Kita-Gutachten immer nur auf Nachfrage geantwortet wurde. Sie hätte sich hier mehr Initiative von Seiten der Verwaltung gewünscht. Frau Dr. Müller fragt, was mit dem Gutachten eigentlich beauftragt wurde. Dies ist den Anwesenden nicht bekannt.

 

Herr Schubert erklärt, dass der Text des Auftrages am 22.02.2017 im Hauptausschuss vorgelegt wurde.

 

Frau Dr. Müller bittet, den Auftragstext auf kurzem Weg zu versenden.

 

Herr Schubert sagt zu, im nächsten Jugendhilfeausschuss zu berichten.

 

Herr Wollenberg bittet, dann auch den/die Gutachter einzuladen, um Erläuterungen zu geben.

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Anlagen