12.10.2017 - 7 Vorstellung des Rechtsgutachtens Kita

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Herr Schubert teilt mit, dass die Ersteller des Gutachtens heute nicht an der Sitzung teilnehmen können. Somit kann die juristische Fachdiskussion heute nicht geführt werden.

Er informiert, dass das Gutachten an alle Fraktionen ausgereicht wurde. Das MBJS hat das Gutachten ebenfalls erhalten.

Für den Haushalt 2018/2019 wurden die Mittel hierfür mit eingeplant, um eine Grundlage zu haben, um Zahlungen durchführen zu können. Auch der Städte- und Gemeindebund hat das Gutachten erhalten. Hier wurde bereits die gemeinsame Diskussion geführt.

Er verweist auf die ab Seite 17 dargestellten Klagearten sowie auf die Fristen (Seite 13) und macht darauf aufmerksam, dass für eine Kommunale Verfassungsbeschwerde noch Zeit bis zum 01.08.2018 bleibt.

Es gibt einen weiteren Weg, mlich den der Verpflichtungsklage. Grundlage hierfür ist der Bescheid, der Anfang des Jahres kommt. Sollte dieser nicht den Tatsachen entsprechen, gibt es die Möglichkeit der Verpflichtungsklage.

Es gibt also verschiedene Wege.

 

Herr Otto hebt hervor, dass die Landesregierung ein Interesse an einer gerechten Kita-Finanzierung haben sollte. Er fragt, wie die Chancen für eine gütliche Einigung sind.

 

Frau Dr. Müller betont, dass es sich hier nicht um ein Potsdam spezifisches Problem handelt. Je besser es geling, den Betroffenenkreis zusammenzuführen, umso wirkungsvoller wird dies. Sie spricht sich für eine einvernehmliche sung aus.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass die Landesregierung an dieser Stelle in den Dialog treten muss, da es sich hier um mehrere Themen handelt, die bearbeitet werden müssen.

 

Herr Tölke weist darauf hin, dass im Ergebnis von Kita-Zoom der Expertendialog installiert wurde, der dem Land Vorschläge unterbreitet, wie die Qualität in den Kitas verbessert werden kann.

Das Expertengremium hat 2 Jahre lang diskutiert. Das Ergebnis wird dem Landeskinderjugendausschuss zur Beratung vorgelegt und dann der Landesregierung.

 

Herr Kolesnyk hält es für sinnvoll, im Zweifel auch tatsächlich Klage zu erheben, da das Kita-Gesetz in vielen Punkten überarbeitet werden muss. Damit ist die Landesregierung gezwungen zu handeln.

 

Herr Schubert erklärt, dass die Richtlinie fertiggestellt werden muss.

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