12.10.2017 - 11 Anerkennung des Trägers Universitätssportverein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Frehse-Sevran teilt mit, dass der Unterausschuss die Anerkennung des Universitätssportvereins geprüft hat. Alle Kriterien für die Anerkennung werden erfüllt. Der Unterausschuss hat der Anerkennung zugestimmt und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, der Anerkennung ebenfalls zuzustimmen.

 

Herr Boede fragt, ob es hier besondere Qualitäten beim Kinderschutz gibt, da es sich um einen Sportverein handelt.

 

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass es definierte Voraussetzungen für die Gewährung der Anerkennung gibt. Diese ssen erfüllt sein. Sportvereine sind nur gezwungen, die Kinderschutzvereinbarung zu unterzeichnen, wenn sie nach § 75 SGB VIII anerkannt sein wollen.

 

Herr Wollenberg ergänzt, dass bei der Vorstellung des Trägers im Unterausschuss deutlich wurde, dass der Verein mit dem Projekt, das verfolgt wird, etwas über die Sportarbeit hinaus getan wird.

 

Herr lke ergänzt, dass es sich nicht um Angebote des Breitensports handelt.

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Die Anerkennung des Trägers Universitätssportverein Potsdam e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage seiner Satzung (Statut) vom 30.01.2017

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9244&TOLFDNR=113640&selfaction=print