30.11.2017 - 3 Informationen des Jugendamtes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 30.11.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Tölke informiert, dass die Jugendberufsagentur am 01.12.2017 am Standort Horstweg offiziell eröffnet wird.
Herr Tölke teilt mit, dass auf der Grundlage der Entscheidungsrichtlinie folgende Schulen ab dem Schuljahr 2018/19 als Standorte für Schulsozialarbeit bestätigt wurden:
- Gesamtschule Am Schilfhof (Schule 49 – Sozialraum 6)
- Waldstadt Grundschule (Schule 27 – Sozialraum 6)
- Voltaire-Gesamtschule (Schule 9 - Sozialraum 3)
- R.-Luxemburg-Grundschule (Schule 19 - Sozialraum 3)
- G.-Hauptmann-Grundschule (Schule 12 - Sozialraum 3)
Die Schulen werden durch das Staatliche Schulamt unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Herr Schubert informiert, dass er am 07.11.2017 gemeinsam mit Herrn Tölke und Frau Krusemark (FB Recht und Personal) zu einem Beratungsgespräch im MBJS war. Im Ergebnis des Gespräches muss festgestellt werden, dass die aktuell gültige Elternbeitragssatzung korrigiert werden muss. Deshalb soll nun die aktuelle Elternbeitragssatzung mit allen Beteiligten zügig und transparent geprüft und eine rechtssichere Lösung vorgelegt werden.
Die von der LHP erlassene Elternbeitragssatzung gilt gemäß § 1 der Elternbeitragsordnung nur für Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der LHP befinden. Da die LHP keine eigenen Einrichtungen hat, wurde den Trägern zur Vereinheitlichung und Transparenz die Anwendung der Elternbeitragssatzung empfohlen.
Auf die Nachfrage, ob dann durch die LHP 119 Satzungen zu prüfen wären, wurde ausgeführt, dass die Elternbeitragssatzungen auch pro Träger und nicht pro Einrichtung erstellt werden können. Damit wären dann noch 49 Satzungen durch die LHP zu prüfen.
Des Weiteren gab es am 07.11.2017 das Gespräch mit den Eltern, welches sehr fair und konstruktiv verlaufen ist. Bedauerlicherweise war zu dem Termin mit den Eltern die Presse anwesend, was so nicht geplant und beabsichtigt war.
Herr Schubert erklärt, dass zu eventuellen Rückzahlungen derzeit noch keine Aussagen getroffen werden können.
Am 16.11.2017 gab es eine Veranstaltung mit den Trägern, die ebenfalls sehr konstruktiv war. In dem Gespräch mit den Trägern wurde über das Rechtsgeschäft zwischen Trägern und Eltern gesprochen. Es wurde zugesagt, dass das Problem in der Verantwortungsgemeinschaft zwischen Verwaltung, Trägern und Eltern gelöst werden soll.
Im Dezember 2017 wird ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt, die Landeshauptstadt Potsdam bei der Entwicklung eines Rahmens zu begleiten. Die Träger wurden gebeten, ebenfalls einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Am 22.11.2017 hat zum ersten Mal die Arbeitsgruppe „Elternbeiträge und Kitafinanzierung“ getagt.
Parallel dazu müssen die noch offenen Betriebskostenabrechnungen abgeschlossen werden, da diese die Grundlage für die Berechnung der Beiträge sind. Um eine neue Satzung entwickeln zu können, werden aktuelle Betriebskosten benötigt. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 1 Jahr dafür benötigt wird.
Herr Schubert macht deutlich, dass die Belastungssituation im Jugendamt sehr hoch ist. . Es muss parallel auch im Rahmen einer Organisationsuntersuchung geprüft werden, wo personelle Verstärkung erforderlich ist.
Herr Ströber verweist auf die Verantwortungsgemeinschaft und spricht sich für eine gemeinsame Lösung aus.
Herr Schubert teilt mit, dass er am 27.11.2017 ein gemeinsames Schreiben mit Herrn Siegert gezeichnet hat.
Herr Otto fragt, welche Kosten die Organisationsuntersuchung verursacht und woher die Mittel kommen.
Frau Dr. Müller verweist auf die Aussage, dass jeder Kita-Träger eine eigene Elternbeitragsordnung erarbeiten müsse. Des Weiteren gibt es eine Aussage, dass das Rechtsamt einen Rahmen dafür entwickelt. Ihr ist nicht klar, wie dies erfolgen soll im Rahmen der vorgesehenen Zeitschiene.
Frau Dr. Müller stellt fest, dass derzeit noch keine Aussage getroffen werden kann, welche Mittel in den Haushalt 2018/2019 dafür einfließen müssen und welche Mittel für eventuelle Rückzahlungen benötigt werden.
Es kann auch nicht einfließen, welche Mittel benötigt werden, wenn festgestellt wird, dass weiteres Personal im Jugendamt erforderlich ist.
Frau Kahl informiert über die Mitgliederversammlung zum Thema Elternbeiträgen. Hier wurde sehr deutlich, dass es viel Misstrauen gibt. Auch das Thema Klageverfahren wurde angesprochen. Die Eltern sind sehr verunsichert.
Herr Schubert erklärt, dass die Kosten für die Rechtsanwaltskanzlei und Organisationsuntersuchung nicht aus dem Budget des Jugendamtes genommen werden. Hierzu gibt es eine enge Abstimmung mit dem Fachbereich Recht und Personal. Derzeit werden die Ausschreibungskriterien definiert.
Er teilt mit, dass das am 07.11.2017 im MBJS vereinbart Protokoll bisher nicht eingegangen ist.
Ziel ist eine Form von Mustersatzung und eine gemeinsame Sozialstaffel. Dies würde eine deutliche Vereinfachung und mögliche EInheitlichkiet in den Elternbeiträgen innerhalb der LHP bedeuten. Eine haushälterische Bezifferung kann derzeit noch nicht gegeben werden.
Herr Schubert erklärt, dass der Stellenaufwuchs in der Verwaltung nach Bevölkerungsaufwuchs und pflichtiger Notwendigkeit erfolgt. Für den Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung werden die Stellen für die Fachbereiche Kinder, Jugend und Familie und Soziales und Gesundheit eingesetzt.
Er macht deutlich, dass mit einem Höchstmaß an Transparenz versucht wird, wieder das Vertrauen zu den Eltern herzustellen, um eine Arbeitsbasis zu erlangen.
Die Satzungen vor 2016 waren nicht Teil der Prüfung. Bisher konzentriert sich die Arbeit auf die Elternbeitragssatzung aus dem Jahr 2016. Wenn es hier Bedenken gibt, bittet er um ein frühzeitiges Signal.
Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass es die Arbeitsgruppe gibt, die derzeit intensiv arbeitet.
Herr Tölke verweist auf das Kompendium, das vor kurzem dazu veröffentlicht wurde. Er verweist hier insbesondere auf Seite 91.
Er betont, dass es dringend notwendig ist, das Kita-Gesetz komplett zu erneuern, um für die Zukunft unterschiedliche Rechtsauffassungen der Kommunen und öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Land Brandenburg zu verhindern..
Herr Liebe teilt mit, dass die Träger seit Jahren mit der Stadt um eine bessere Situation in den Kitas ringen. Er hat Sorge, dass der Anspruch der Verbesserung der Qualität aus dem Blick verloren wird.
Des Weiteren bittet er, in Zukunft von 50 Trägern zu sprechen, da auch die Tagesspflegepersonen zu berücksichtigen sind.
Herr Liebe hat den Eindruck, dass es dem Kita-Elternbeirat derzeit vordergründig um die Einsparung von Kosten bei den Eltern geht.
Frau Kahl weist dies zurück und erklärt, dass auch die Betreuungsqualität thematisiert wurde.
Frau Reisenweber (FB Kinder, Jugend und Familie) teilt mit, dass es bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern zahlenmäßig keine wesentlichen Änderungen gibt.
Hilfen zur Erziehung erhalten 135 Jugendliche davon 101 in stationären Einrichtungen und 17 Jugendliche im Clearinghaus. Ab dem 01.01.2018 gibt es im Clearinghaus nur noch 18 Plätze, also 2 Gruppen.
Frau Reisenweber informiert, dass aktuell 2 Jugendliche keine Schule besuchen können. Derzeit laufen dazu Gespräche mit dem Schulamt. 7 weitere Jugendliche ziehen demnächst aus dem Clearinghaus aus und müssen ebenfalls beschult werden. Schulamt und Schulverwaltungsamt sind im Gespräch und sehr bemüht, eine Lösung zu finden.
In nächster Zeit wird der Übergang von der Schule in das Berufsleben zu klären sein. Derzeit sind 4 Jugendliche in Ausbildung.
Herr Boede fragt, ob nach der Reduzierung der Plätze in der Clearingstelle noch gesonderte Plätze für Mädchen zur Verfügung stehen.
Herr Tölke erklärt, dass Mädchen in der Regel in einer Einrichtung in Fürstenwalde betreut werden.
Frau Reisenweber teilt mit, dass in den Anschlusseinrichtungen Plätze für Mädchen bereitgestellt werden.
Frau Frehse-Sevran ergänzt, dass die Einrichtung in Fürstenwalde inhaltlich und fachlich für Mädchen besser geeignet ist. Nach dem Clearing kommen die Mädchen nach Potsdam zurück.
Herr Bauch (FB Kinder, Jugend und Familie) berichtet, dass im September 2017 die 1. Infoveranstaltung zum Kiez-Kita Programm durch das MBJS durchgeführt wurde. Im Oktober 2017 erfolgte die Antragstellung. Am 25.10.2017 wurde an die Träger das Aufforderungsschreiben zur Bewerbung versandt. 5 Träger haben sich mit 10 Einrichtungen beworben.
Auf Nachfrage erklärt er, dass nach aktuellem Stand 8 Einrichtungen gefördert werden können.