25.11.2002 - 2.1 Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Einwendungen gegen die Wahl des Oberbürgermeisters liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Stimmenthaltung.