08.01.2003 - 4 Steuerliche Behandlung von Immobilien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion CDU GB I/IV
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 08.01.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Eingebracht
wurde die DS bereits in der Stadtverordnetenversammlung.
Herr
Bruch legt dar, dass sich die CDU-Fraktion hier auf den Veräußerungsgewinn
konzentriert hat und die Meinung vertritt, dass von kommunaler Seite hier
eingegriffen werden sollte. Mit dem vorliegenden Antrag solle ihrerseits ein
Zeichen gesetzt werden.
Herr
Kirsch informierte kurz zu den evtl. Auswirkungen der bereits vorliegenden
Vorschläge und Stellungnahmen, die derzeit geprüft werden. Insbesondere ging er
dabei auf die Besteuerung d. Veräußerung und die Abschreibungen ein.
In der
Diskussion sprach Herr Exner das Steuervergünstigungsabbaugesetz an.
Herr
Krause legte dar, dass er dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde.
Weiterhin
wurden Fragen hinsichtlich des Modernisierungsaufwand, Wertminderung und
Betreibung von Wohnpolitik angesprochen
Beschlussvorschlag
:
Der
Oberbürgermeister wird gebeten, im Wege seines Einflussbereiches - zum Beispiel
über den deutschen Städte- und Gemeindetag - darauf hinzuwirken, dass die
steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien nicht weiter zu
Ungunsten der Investoren verschlechtert wird.
Er soll
hierzu die Stadtverordnetenversammlung im März 2003 über seine Bemühungen
informieren.