15.01.2003 - 8 Sonstiges

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Information zum eventuellen Verkauf des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“

 

Der Oberbürgermeister führt dazu Folgendes aus:

Im Entwurf der Haushaltssatzung 2003 steht unter Verkauf städtischen Vermögens das Seniorenwohnheim „Geschwister-Scholl“ und auch das Gesundheitszentrum. Besser hätte dort stehen müssen „zum Beispiel“ das Seniorenwohnheim „Geschwister-Scholl“ und das Gesundheitszentrum, weil es dazu Überlegungen, aber kein abschließendes Votum der Verwaltung gebe. Er bedauere dies sehr, weil die Angelegenheit jetzt eine Eigendynamik erhalten habe, die so nicht beabsichtigt gewesen sei. Deshalb habe er nach Bekanntwerden auch gleich mit dem Werkleiter Herrn Mützger telefoniert und die Angelegenheit richtig gestellt.

Zusammenfassend ist dazu sagen:

-     Ein Verkauf könne grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, aber derzeit gebe es dazu keine entsprechende Beschlusslage;

-     die Angelegenheit werde nochmals grundlegend geprüft und

-     wenn es einen Verkauf geben sollte, dann nicht an Private, sondern an z.B. das Klinikum „Ernst-von-Bergmann“, so die ersten Überlegungen dazu.

Am Freitag, 17.01.2003, wird es ein Gespräch mit der Belegschaft des Seniorenwohnheimes und dem Oberbürgermeister geben, wo dies auch noch einmal dargestellt werde.

 

Frau Geywitz erklärt, dass sie die Angelegenheit wirklich bedauerlich findet; die entstandene Unruhe wäre zu vermeiden gewesen. Sie bittet darum,  auch in andere Richtungen zu überlegen, wie den Haushaltproblemen begegnet werden könne. Schließlich arbeite das Seniorenwohnheim kostendeckend und bringe damit auch etwas für die Stadt.

 

Herr Kapuste beantragt das Rederecht für den anwesenden Werkleiter Herrn Mützger, dem mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, bei 3 Stimmenthaltungen zugestimmt wird.

 

Herr Mützger kritisiert in seinen Ausführungen die Informationsschiene, man habe die Angelegenheit erst aus der Zeitung erfahren. Das Seniorenwohnheim ist eine Einrichtung insbesondere für sozial Schwache, habe demzufolge eine hohe Anzahl von Sozialhilfeempfängern, die in privat geführten Heimen keine Chance hätten. Das Seniorenwohnheim sei ein Objekt mit dem sich die Stadt positiv darstellen könne, denn es gebe eine positive Bilanz in der Entwicklung.

 

Frau Dr. Lotz verweist auf die Beschlusslage, die eindeutig aussage, das Seniorenwohnheim in städtischer Hand zu belassen. Die genannten Pläne müssten in erster Linie mit den Stadtverordneten besprochen werden.

Herr Bruch meint, die  entstandene Aufregung zeige, wie notwendig es sei, Stadtverordnete frühzeitig in Vorhaben der Vermögensveräußerung einzubeziehen. Wenn das Seniorenwohnheim oder das Gesundheitszentrum nicht verkauft werden, entstehe  im Haushalt eine Lücke von 3,5 Millionen Euro. Er bittet im Rahmen der Haushaltsdiskussion konkret zu belegen, was dafür veräußert werden solle.

Herr Dr. Scharfenberg ergänzt dahingehend, dass das durch die Verwaltung konkret zu belegen ist und nicht durch die Stadtverordneten. Seine Fraktion werde einer Veräußerung des Seniorenwohnheimes nicht zustimmen.

 

Ansiedlung einer RWE Konzerntochter      

           

Herr Kapuste hatte in Vorbereitung der Sitzung des Hauptausschusses um eine Stellungnahme der Verwaltung zu der gescheiterten Ansiedlung einer RWE Konzerntochter in Potsdam gebeten und sich dabei auf einen entsprechenden Artikel in der Presse bezogen.  Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass es im Sommer des vergangenen Jahres eine Kontaktaufnahme gegeben habe. Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch schon deutlich Zusagen an die RWE aus Halle. Eine Alternative sollte die Stadt Potsdam innerhalb von 2-3 Wochen bieten, was einfach nicht zu realisieren war. Darüber hinaus habe die Stadt mit der RWE als Mitgesellschafter der STEP langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit, wo es oftmals unterschiedliche Auffassungen zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter gebe.  So ergibt sich die gescheiterte Ansiedlung einmal daraus, dass Potsdam primär eigentlich nicht in Rede stand, dafür waren die Gespräche in Halle schon zu weit gediehen, und zum anderen aus der Unternehmenspolitik der RWE selbst.  

 

Beschluss zur Freihaltung der Uferwanderwege    

 Frau Platzeck bezieht sich in ihren Ausführungen auf einen Beschluss aus dem Jahr 1989, der die Freihaltung der Uferwanderwege beinhalte. Deshalb sei es ihr unverständlich, dass durch einen Grundstücksverkauf diese Beschlusslage ausgehebelt werden solle. Getrennt von dem eigentlichen Verkauf der Villa Jacobs müsste das im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Das Recht aller Bürger könne nicht zugunsten eines Bürgers verändert werden.  Herr Kapuste unterstütz das Anliegen und spricht sich dafür aus, den Park und den Uferwanderweg vom Verkauf auszunehmen und öffentlich zu machen.  Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass Grundstücksverkäufe grundsätzlich nicht öffentlich seien, weil es um den Schutz der Rechte Dritter gehe. Er wolle das Problem aber mitnehmen und unter rechtlichem Aspekt prüfen lassen, wie damit verfahren werden könne.           

 

B-Plan Nr. 84

 Frau Müller fragt nach, warum die Beschlussfassung zum o.g. B-Plan so eilig sei, dass entgegen der Geschäftsordnung eine Beratung in den Ausschüssen nicht möglich sein solle. In einem Schreiben des GB 4 werde ausdrücklich um die Beschlussfassung in der Sitzung der StVV am 22.01.03 gebeten.  Frau Dr. von Kuick-Frenz antwortet darauf, dass hier alle Punkte in der Verwaltung und mit dem Investor einvernehmlich geregelt worden seien und ihr GB hier zügig weiterarbeiten wolle. Das Schreiben sei nur als Empfehlung anzusehen.    

 

Grüne Karte für Sozialhilfeempfänger         

 Herr Dr. Gunold fragt nach, warum die grüne Karte für Sozialhilfeempfänger seit Januar diesen Jahres nicht mehr abgestempelt werde. Sie hätten nun nicht mehr die Möglichkeit der Legitimation und könnten z.B. reduzierte Eintrittsgelder nicht nutzen.  Der Oberbürgermeister sagt eine Prüfung und Information dazu zu.         

 

Grundsicherung    

Bezüglich der Grundsicherung gab es eine Veranstaltung mit dem Sozialamt für  insbesondere russisch sprechende Ausländer.  In Vorbereitung dessen  wurde durch den Ausländerbeirat mit der Wohngeldstelle ein Tag vereinbart, an dem ein Dolmetscher anwesend ist und gemeinsam mit den dort tätigen Mitarbeiterinnen Anträge auf Wohngeld entgegennimmt. Diese Vielzahl von neu zu stellenden Wohngeldanträgen ergibt sich aus der Grundsicherung.  Unter Verweis auf diesen vereinbarten Tag hat die Wohngeldstelle alle russischen Antragsteller abgewiesen, obwohl einige von ihnen keines Dolmetschers bedurften, weil sie die deutsche Sprache beherrschen. Herr Dr. Gunold fragt nach den Gründen für dieses Vorgehen.  Der Oberbürgermeister sagt eine Prüfung und Information dazu zu.         

 

Befragung in Eiche zum Ortsbeirat     

 Herr Dr. Scharfenberg fragt nach den Ergebnissen der Bürgerbefragung in Eiche. Herr Hadlich verweist auf eine Mitteilungsvorlage, die in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses vorgelegt werde.  Von den abgegebenen Voten spreche sich die Mehrheit für die Bildung eines Ortsbeirates aus.    

 

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Beschlusstext:

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung: