15.01.2003 - 13 Externe Besetzung von Sachbearbeiterstellen im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Kluge bringt die Vorlage ein.

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

1. Von den im Stellenplan 2003 enthaltenen 6 zusätzlichen, jedoch personalkostenmäßig nicht beplanten Stellen, sind 3 Sachbearbeiterstellen sowie eine Stelle für den zweiten Sozialermittler befristet für 6 Monate extern zu besetzen.

 

2. Die im Stellenplan 2003 eingeordneten zusätzlichen zwei Stellen für Sachbearbeiter der Wohngeldstelle sind befristet extern für 6 Monate zu besetzen.

 

3. Externe unbefristete Besetzung der zurzeit freien Sachbearbeiterstelle „Hilfen zur Arbeit".

 

4. Sollte die externe Besetzung über das Arbeitsamt im Einzelfall keinen Erfolg haben, ist extern auszuschreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               13

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         1