22.01.2003 - 5.16 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 84 Lenn...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Stadtverordnete Dr. Seidel beantragt die Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0977 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie  für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlusstext:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße" entsprechend Anlage 1, 1 a und 1b entschieden.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung:

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Anlagen zur Vorlage