22.01.2003 - 3.5 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz haben der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 98 „Mitteldamm – Nord" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Begründung / Planzeichnung). 

 

Der Bebauungsplan liegt im Geltungsbereich der Satzung des Entwicklungsbereiches Babelsberg (Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 4/96).  

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.