22.01.2003 - 3.7 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 22.01.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu
dieser Vorlage hat die Fraktion PDS die wörtliche Aufnahme der
Behandlung in die Niederschrift beantragt.
Aus Gründen der
Übersichtlichkeit erscheinen nachfolgend
zunächst die Voten der Ausschüsse und anschließend das Ergebnis der
getrennten Abstimmung der von der
Fraktion PDS beantragten Änderungen/Ergänzungen zur DS 02/SVV/0920, die
den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht
wurden.
Der Hauptausschuss
hat sich dahingehend verständigt, die Vorlage nicht abzustimmen, sondern dieses
komplexe Thema bis zur Sitzung der StVV weiter in den Fraktionen zu
diskutieren.
Die Ausschüsse
für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz und für Finanzen,
Wirtschaft und Liegenschaften haben der Vorlage zugestimmt.
Abstimmung:
Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung als Punkt 2 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei 5 Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung als Punkt 3 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung als Punkt 4 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung als Punkt 5 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
1. Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die zentrale Wasserversorgung der Landeshauptstadt
Potsdam (Wasserversorgungsgebührensatzung-WGS)
2. Die
festgelegte Gebühr darf in den nächsten drei Jahren bis einschließlich 2005
nicht überschritten werden.
3. Die
von Eurawasser im Jahr 2000 vorgelegte korrigierte Entgeltentwicklung, die für
2017 eine Gebührenhöhe von 13,54 DM vorsah, ist zu unterschreiten.
4. Zur
Erreichung der in Nr. 2 und 3 festgelegten Ziele werden der Oberbürgermeister
und die anderen städtischen Aufsichtsratsmitglieder beauftragt, im Aufsichtsrat
der EWP dafür Sorge zu tragen, dass die Entgeltentwicklung und die daraus
resultierenden Entgeltforderungen gegenüber der Stadt durch geeignete Maßnahmen
entsprechend gestaltet werden. Dazu gehört auch eine Prüfung des Ver- und
Entsorgungsvertrages mit der EWP.
Bedingung
ist, dass für den städtischen Haushalt keine zusätzlichen Belastungen
entstehen.
5. Die
Investitionsplanung für die Trinkwasser- und Abwasseranlagen ist vor ihrer
Genehmigung durch die Stadt im Hauptausschuss vorzulegen. In diesem
Zusammenhang ist der Hauptausschuss über die tatsächliche Entwicklung der
Trinkwasser- und Abwassermenge zu informieren.