22.01.2003 - 3.8 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu dieser Vorlage hat die Fraktion PDS ebenfalls die wörtliche Aufnahme der Behandlung in die Niederschrift beantragt. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit erscheinen nachfolgend  zunächst die Voten der Ausschüsse und anschließend das Ergebnis der getrennten Abstimmung der von der  Fraktion PDS beantragten Änderungen/Ergänzungen zur DS 02/SVV/0921, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurden.

 

Der Hauptausschuss hat sich dahingehend verständigt, die Vorlage nicht abzustimmen, sondern dieses komplexe Thema bis zur Sitzung der StVV weiter in den Fraktionen zu diskutieren.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der Vorlage mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der ABGS enthaltenen Bestandteile für Stadtkanal und Stadtschloss herausgenommen werden.

 

 

In der den Stadtverordneten neu ausgereichten Fassung der DS 02/SVV/0921  haben die durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz empfohlenen Änderungen zum § 4 – Höhe der Gebühren – bereits Berücksichtigung gefunden.

 

Die weiteren  durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz beantragten Änderungen/Ergänzungen wurden mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht.

 

 

Abstimmung:

Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung  als Punkt 2 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 5 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung  als Punkt 3 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung  als Punkt 4 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Abstimmung:

Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung  als Punkt 5 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Die durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz empfohlene Ergänzung (um einen Punkt 6) mit dem Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten. Dabei sollen spezielle Prüfungen erfolgen, die kostensenkend für den verbrauchen sind.

 

-    Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP - Ziele: Steigerung der Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch.

 

-        Die Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.

 

Die vertraglich vorgesehene Genehmigung der Stadtverwaltung zur Investitionsplanung für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses gestellt.

 

wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die         leitungsgebundene Entwässerung der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs-gebührensatzung – ABGS)

 

2.   Die festgelegte Gebühr darf in den nächsten drei Jahren bis einschließlich 2005 nicht überschritten werden.

 

3.   Die von Eurawasser im Jahr 2000 vorgelegte korrigierte Entgeltentwicklung, die für 2017 eine Gebührenhöhe von 13,54 DM vorsah, ist zu unterschreiten.

 

4.   Zur Erreichung der in Nr. 2 und 3 festgelegten Ziele werden der Oberbürgermeister und die anderen städtischen Aufsichtsratsmitglieder beauftragt, im Aufsichtsrat der EWP dafür Sorge zu tragen, dass die Entgeltentwicklung und die daraus resultierenden Entgeltforderungen gegenüber der Stadt durch geeignete Maßnahmen entsprechend gestaltet werden. Dazu gehört auch eine Prüfung des Ver- und Entsorgungsvertrages mit der EWP.

Bedingung ist, dass für den städtischen Haushalt keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

 

5.   Die Investitionsplanung für die Trinkwasser- und Abwasseranlagen ist vor ihrer Genehmigung durch die Stadt im Hauptausschuss vorzulegen. In diesem Zusammenhang ist der Hauptausschuss über die tatsächliche Entwicklung der Trinkwasser- und Abwassermenge zu informieren.

 

6.       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten.

Dabei sollen spezielle Prüfungen erfolgen, die kostensenkend für den Verbraucher sind.

-        Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP

-        Ziele: Steigerung der Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch.

-      Die Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.

 

Die vertraglich vorgesehene Genehmigung der Stadtverwaltung zur Investitionsplanung für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses gestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage