11.02.2003 - 7 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 11.02.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Eichenmüller informiert darüber, dass 1.490 Anträge auf Grundsicherung
bearbeitet werden müssen. Die ersten 37 Bürger haben bereits einen positiven
Beschied erhalten.
Konkrete Aussagen, ob die im
Haushalt eingestellten Mittel ausreichen, können noch nicht getroffen werden.
Zur GFG-Förderung werden Ende
Februar Trägergespräche geführt, danach soll eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung
und Politik tagen, um die Prioritätenliste zu erarbeiten.
Frau Schulze fragt, was passiert, wenn die
Zweckbindung für die GFG-Mittel wegfällt.
Sie stellt folgenden Antrag:
Sollten
die Zuwendungen für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgliche Dienst (§ 16a
GFG) nicht mehr Zweckgebunden erfolgen, sind die dafür zusätzlich
bereitgestellten Mittel im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen in die
Haushaltsstellen 49800.71800 und 49800.71801 für den bisherigen Zweck zu
binden.
Frau
Melior macht
deutlich, dass auch die Landesfinanzierung für das Frauenhaus nicht wegfallen
darf. Aber auch das Frauenzentrum hat wichtige Funktionen, vor allem für
Familien in schwierigen Situationen.
Frau
Priebe bittet um
Auflistung der eingegangenen Anträge und eine Übersicht zur Förderung 2002.
Frau
Eichenmüller sagt
dies zu. Die Liste wird allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Frau
Schulze weist
darauf hin, dass für das Sozialticket keine Mittel eingestellt wurden. Die
PDS-Fraktion wird die Einstellung von 100.000,00 Euro im Haushalt 2003 beantragen.
Sie
stellt folgenden Antrag:
Im
Haushalt 2003 sollen 100.000,00 Euro für das Sozialticket eingestellt werden.
Frau
Eichenmüller macht
deutlich, dass dies eine freiwillige Leistung ist. Das Ticket kann dann erst ausgereicht werden, wenn der
Haushalt bestätigt ist.
Sie
erklärt, dass sich die Stadt beim ViP um einen „Sozialtarif“ bemüht hat. Dieser
sollte 21,50 Euro betragen. Die Verhandlungen hierzu sind noch nicht
abgeschlossen. Der Ausschuss wird über den weiteren Verlauf der Gespräche
informiert.
Herr
Näder schlägt vor,
dass die Verwaltung prüfen sollte, wieviel eingespart wird, wenn die
Stadtverordneten auf ihre Freifahrt beim ViP verzichten.
Er stellt
folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie
hoch die Einsparungen der ViP wären, wenn die Stadtverordneten auf die
Freifahrt verzichten.
Diese
Einsparungen sollen dem Sozialticket zugeführt werden.
Frau
Schulze zieht ihren
Antrag zum Sozialticket vorläufig zurück, da der Vorschlag der Verwaltung erst
geprüft werden sollte.
Frau
Priebe hat den von
Herrn Näder gestellten Antrag bereits vor zwei Jahren gestellt. Die Prüfung hat
damals ergeben, dass es hier keine Einsparungen gibt.
Frau
Blume spricht sich
für den Vorschlag der Verwaltung aus. Dieser sollte unterstützt werden.
Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie hoch die Einsparungen der ViP wären, wenn die Stadtverordneten auf die Freifahrt verzichten.
Diese
Einsparungen sollen dem Sozialticket zugeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem
Antrag wird zugestimmt.
Frau
Priebe fragt nach
dem städtischen Zuschuss für Arbeitsmarktförderung in Höhe von 223.600,00 Euro.
Frau
Kluge kann hierzu
keine Aussagen machen. Dies wird nachgereicht.
Antrag:
Sollten die Zuwendungen für ambulante soziale und
gesundheitsfürsorgliche Dienst (§ 16a GFG) nicht mehr Zweckgebunden erfolgen,
sind die dafür zusätzlich bereitgestellten Mittel im Rahmen der allgemeinen
Schlüsselzuweisungen in die Haushaltsstellen 49800.71800 und 49800.71801 für
den bisherigen Zweck zu binden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Antrag wird zugestimmt.
Die DS
02/SVV/0946 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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9 kB
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