11.02.2003 - 6 Konzept zur Vermittlung von Sozialhilfeempfänge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugend, Soziales und Wohnen - mit Änderungs-/Ergänzungsantrag Fraktion PDS -
- Datum:
- Di., 11.02.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Eichenmüller bringt
die Vorlage ein und nimmt Stellung zum Änderungs-/Ergänzungs-Antrag der
PDS-Fraktion.
Sie weist
darauf hin, dass am 19.02.2003 in ihrem Fachbereich die Vorstellung der
Dienstanweisung erfolgt.
Frau
Priebe betont die
Wichtigkeit der ortsüblichen Entlohnung. Wenn nicht ortsüblich entlohnt wird,
bedeutet dies unter Umständen zusätzliche Sozialhilfeleistungen und somit
zusätzliche Kosten für die Stadt.
Frau
Eichenmüller
erklärt, dass die Prämienzahlung von der eingesparten Sozialhilfe erfolgt.
Beides gleichzeitig ist ausgeschlossen.
Eine
Kontrolle der ortsüblichen Entlohnung ist durch die Stadt nicht zu leisten.
Herr
Bindheim macht
deutlich, dass 80 % der tatsächlich eingesparten Sozialhilfe für die Prämienzahlungen
in den ersten 6 Monaten eingesetzt werden. Dies wird in der Dienstanweisung
geregelt.
Frau
Eichenmüller weist
darauf hin, dass hauptsächliches Anliegen ist, die Sozialhilfeempfänger in den
ersten Arbeitsmarkt zu bringen.
Frau
Blume fragt, was
ortsübliches Einkommen ist.
Herr
Näder bittet um
Abstimmung zum Rederecht für Frau Bluhm (Arbeitsamt Potsdam).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Rederecht wird zugestimmt.
Frau
Bluhm erklärt, dass
sich die ortsübliche Entlohnung aus der Tariftabelle abzüglich 30 % ergibt.
Herr
Jetschmanegg weist
darauf hin, dass es schon eine Qualitätssteigerung ist, einen
Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu bringen.
Herr
Näder stimmt dem
zu.
Frau
Priebe erklärt,
dass der Punkt 3 (Personalbedarf) des Änderungs-/Ergänzungsantrages zu
streichen ist.
Es
erfolgt Einzelabstimmung.
Antrag:
Unter
Eckpunkte der Vermittlung (Punkt 2; Seite 2) wird eingefügt:
-
dreimonatige
Berichterstattung im Sozialausschuss
-
Befristung
des Konzeptes zunächst für ein Jahr
-
eine
Vereinbarung über Prämienzahlungen zwischen der Stadt und den
Vermittlungsagenturen ist in Absprache mit den Mitgliedern des
Sozialausschusses auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung mit der
Dienstanweisung zur Umsetzung des Konzeptes im März vorzulegen
-
Zumutbarkeitskriterien
(wie allgemein am Arbeitsmarkt üblich) werden festgelegt
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem
Antrag wird zugestimmt.
Antrag:
Unter
Regelungen zur Prämiengewährung (Punkt 3.3; Seite 4) der erste Satz wird
ergänzt:
... zu
einer ortsüblichen Entlohnung
Die
Arbeitgeberanteile an den Lohnnebenkosten sowie an der Kranken- und
Pflegeversicherung sind nachweislich vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Der
fünfte Absatz (Punkt 3.3) wird ergänzt: (nach ... als Einmalzahlung gewährt)
... Zu
der Ermittlung der Gesamtprämie wird eine Kappungsgrenze von 2700 EUR
eingeführt, die nicht überschritten werden darf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 3
Dem
Antrag wird zugestimmt.
Frau Eichenmüller weist nochmals
auf das Treffen der Arbeitsgruppe Dienstanweisung am 19.02.2003, 15:00 Uhr im
Raum 449 des Hauses 2 hin.
Frau
Priebe, Frau Schulze und Frau Blume bekunden Interesse, an den Treffen teilzunehmen.
Beschlusstext:
Umsetzung
des Konzeptes zur Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in den ersten
Arbeitsmarkt .
+
Änderungen:
Unter
Eckpunkte der Vermittlung (Punkt 2; Seite 2) wird eingefügt:
-
dreimonatige
Berichterstattung im Sozialausschuss
-
Befristung
des Konzeptes zunächst für ein Jahr
-
eine
Vereinbarung über Prämienzahlungen zwischen der Stadt und den
Vermittlungsagenturen ist in Absprache mit den Mitgliedern des
Sozialausschusses auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung mit der
Dienstanweisung zur Umsetzung des Konzeptes im März vorzulegen
-
Zumutbarkeitskriterien
(wie allgemein am Arbeitsmarkt üblich) werden festgelegt
Unter
Regelungen zur Prämiengewährung (Punkt 3.3; Seite 4) der erste Satz wird
ergänzt:
... zu
einer ortsüblichen Entlohnung
Die
Arbeitgeberanteile an den Lohnnebenkosten sowie an der Kranken- und
Pflegeversicherung sind nachweislich vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Der
fünfte Absatz (Punkt 3.3) wird ergänzt: (nach ... als Einmalzahlung gewährt)
... Zu
der Ermittlung der Gesamtprämie wird eine Kappungsgrenze von 2700 EUR
eingeführt, die nicht überschritten werden darf.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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19 kB
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