11.02.2003 - 2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 11.02.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Dr. Hoeppner, Vorsitzender des Olympiastützpunktes Potsdam (OSP) hat
Rederecht beantragt, welches ihm gewährt wird.
Frau Fischer erläutert, dass nachdem die Vorlage durch die Verwaltung in
den Geschäftsgang gegeben wurde ein Gespräch zwischen dem OSP und dem
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stattfand. Im Ergebnis hat man sich
einvernehmlich zu Änderungen geeinigt. Bei der Einbringung der Vorlage in die
Stadtverordnetenversammlung hatte sie auf dieses Gespräch verwiesen. Sie trägt
die Änderungen vor:
-
Die
Bezeichnung „Internat der Sportschule Potsdam“ wird grundsätzlich in „Wohnheim
der Spezialschule Sport ‚Friedrich Ludwig Jahn’ in Potsdam“ geändert.
-
§ 1
Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.
-
§ 2
Abs. 5 und 6 werden in ihrer Reihenfolge getauscht.
-
§ 1
Abs. 4 letzter Satz wird gestrichen und wie folgt neu formuliert:
Bei Übernachfrage entscheidet der
Fachbereich Schule und Sport im Einvernehmen mit dem Olympiastützpunkt Potsdam
über die Aufnahme in das Wohnheim.
Das Ministerium hat die Änderung von Internat in Wohnheim
vorgeschlagen, weil an ein Internat andere Anforderungen gestellt werden als an
ein Wohnheim. Paragraph 2 wurde
diskutiert, weil das Brandenburgische Schulgesetz nicht für Schüler aus anderen
Ländern greift. Das Ministerium ist bereit diese finanziellen Mittel in voller
Höhe auszugleichen und hat sich über die Verfahrensweise mit dem OSP
verständigt. Damit entfällt ein kompliziertes Verfahren.
Dr. Hoeppner bedankt sich für das Rederecht und macht kurze Ausführungen
zur Förderung sportlicher Talente. Diese geht über die Stadt- und Landesgrenze
hinaus. Das Hauptanliegen des OSP ist deshalb die finanzielle Gleichstellung
der Brandenburger und nicht Brandenburger Athleten.
Herr Petzold fragt, welche
Kriterien zugrunde gelegt werden.
Frau Fischer antwortet, dass dies bisher der Wohnort war, jetzt kommt
die Eignung dazu.
Dr. Jeschke fragt nach den
Unterschied zwischen Internat und
Wohnheim. Er möchte wissen, ob das Ministerium generell die Kosten übernimmt,
oder ob für die Stadt Nachfolgekosten entstehen. In der Satzung § 1 Abs. 5
steht, dass der Träger des Wohnheimes Schülern nach Beendigung der Gesamtschule
einen Wohnheimplatz in einem anderen Wohnheim zur Verfügung stellen kann. Er
fragt, wo dieses Wohnheim ist.
Herr Ofcsarik erklärt den Unterschied zwischen Internat und Wohnheim. Er
informiert, dass in der Vergangenheit Wohnheimplätze bei Neuaufnahmen von
Sportschülern fehlten, weil ältere Schüler, die die sportliche Laufbahn
abgebrochen haben, diese blockierten. Die älteren Schüler könnten im Wohnheim
am Schlaatz untergebracht werden.
Dr. Hoeppner unterstreicht,
dass jährlich 60-70 Talente im Wohnheim untergebracht werden. Wenn die
sportliche Laufbahn abgeschlossen ist, muss für neue Schüler und Quereinsteiger
Platz geschaffen werden. Er bittet um eine redaktionelle Änderung im
Satzungstext § 1 Abs. 5. es sollte heißen: ... so erlischt der Anspruch auf diesen
Wohnheimplatz..., statt auf ...einen
Wohnheimplatz.
Frau Fischer erläutert, dass das Ministerium Fördermittel vom
Bundesinnenministerium erhält, die an den OSP weitergegeben werden. Es gibt
keine Nachfolgekosten für die Stadt.
Herr Bretz fragt nach, ob die Mittel vom MBJS auf die Hauptstadtmittel
angerechnet werden.
Frau Fischer verneint.
Dr. Steinicke möchte wissen, warum alle Schüler an der Verpflegung im
Wohnheim teilnehmen müssen.
Frau Jonen erläutert, dass das Wohnheim baulich nicht die
Voraussetzungen bietet, dass jeder kochen kann und Sportler eine bestimmte
Vollverpflegung haben müssen. Auch Gäste müssen an der Vollverpflegung
teilnehmen.
Dr. Steinicke stellt die DS 03/SVV/0032 mit den vorgetragenen Änderungen
zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt der DS
03/SVV/0032 mit den vorgeschlagenen Änderungen zu.
Beschlusstext:
In der Satzung über die Nutzung und Erhebung von Gebühren
des Wohnheimes der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ in Potsdam
(DS 03/SVV0032) werden folgende Änderungen vorgenommen:
-
Die
Bezeichnung „Internat der Sportschule Potsdam“ wird grundsätzlich in „Wohnheim
der Spezialschule Sport ‚Friedrich Ludwig Jahn’ in Potsdam“ geändert.
-
§ 1
Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.
-
§ 2
Abs. 5 und 6 werden in ihrer Reihenfolge getauscht.
-
§ 1
Abs. 4 letzter Satz wird gestrichen und wie folgt neu formuliert:
Bei Übernachfrage entscheidet der
Fachbereich Schule und Sport im Einvernehmen mit dem Olympiastützpunkt Potsdam
über die Aufnahme in das Wohnheim.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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