11.02.2003 - 2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Dr. Hoeppner, Vorsitzender des Olympiastützpunktes Potsdam (OSP) hat Rederecht beantragt, welches ihm gewährt wird.

Frau Fischer erläutert, dass nachdem die Vorlage durch die Verwaltung in den Geschäftsgang gegeben wurde ein Gespräch zwischen dem OSP und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stattfand. Im Ergebnis hat man sich einvernehmlich zu Änderungen geeinigt. Bei der Einbringung der Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung hatte sie auf dieses Gespräch verwiesen. Sie trägt die Änderungen vor:

-          Die Bezeichnung „Internat der Sportschule Potsdam“ wird grundsätzlich in „Wohnheim der Spezialschule Sport ‚Friedrich Ludwig Jahn’ in Potsdam“ geändert.

-          § 1 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.

-          § 2 Abs. 5 und 6 werden in ihrer Reihenfolge getauscht.

-          § 1 Abs. 4 letzter Satz wird gestrichen und wie folgt neu formuliert:

Bei Übernachfrage entscheidet der Fachbereich Schule und Sport im Einvernehmen mit dem Olympiastützpunkt Potsdam über die Aufnahme in das Wohnheim.

Das Ministerium hat die Änderung von Internat in Wohnheim vorgeschlagen, weil an ein Internat andere Anforderungen gestellt werden als an ein Wohnheim. Paragraph  2 wurde diskutiert, weil das Brandenburgische Schulgesetz nicht für Schüler aus anderen Ländern greift. Das Ministerium ist bereit diese finanziellen Mittel in voller Höhe auszugleichen und hat sich über die Verfahrensweise mit dem OSP verständigt. Damit entfällt ein kompliziertes Verfahren.

Dr. Hoeppner bedankt sich für das Rederecht und macht kurze Ausführungen zur Förderung sportlicher Talente. Diese geht über die Stadt- und Landesgrenze hinaus. Das Hauptanliegen des OSP ist deshalb die finanzielle Gleichstellung der Brandenburger und nicht Brandenburger Athleten.

Herr Petzold fragt, welche  Kriterien zugrunde gelegt werden.

Frau Fischer antwortet, dass dies bisher der Wohnort war, jetzt kommt die Eignung dazu.

Dr. Jeschke fragt nach den Unterschied  zwischen Internat und Wohnheim. Er möchte wissen, ob das Ministerium generell die Kosten übernimmt, oder ob für die Stadt Nachfolgekosten entstehen. In der Satzung § 1 Abs. 5 steht, dass der Träger des Wohnheimes Schülern nach Beendigung der Gesamtschule einen Wohnheimplatz in einem anderen Wohnheim zur Verfügung stellen kann. Er fragt, wo dieses Wohnheim ist.

Herr Ofcsarik erklärt den Unterschied zwischen Internat und Wohnheim. Er informiert, dass in der Vergangenheit Wohnheimplätze bei Neuaufnahmen von Sportschülern fehlten, weil ältere Schüler, die die sportliche Laufbahn abgebrochen haben, diese blockierten. Die älteren Schüler könnten im Wohnheim am Schlaatz untergebracht werden.

Dr. Hoeppner  unterstreicht, dass jährlich 60-70 Talente im Wohnheim untergebracht werden. Wenn die sportliche Laufbahn abgeschlossen ist, muss für neue Schüler und Quereinsteiger Platz geschaffen werden. Er bittet um eine redaktionelle Änderung im Satzungstext § 1 Abs. 5. es sollte heißen: ... so erlischt der Anspruch auf diesen Wohnheimplatz..., statt auf  ...einen Wohnheimplatz.

Frau Fischer erläutert, dass das Ministerium Fördermittel vom Bundesinnenministerium erhält, die an den OSP weitergegeben werden. Es gibt keine Nachfolgekosten für die Stadt.

Herr Bretz fragt nach, ob die Mittel vom MBJS auf die Hauptstadtmittel angerechnet werden.

Frau Fischer verneint.

Dr. Steinicke möchte wissen, warum alle Schüler an der Verpflegung im Wohnheim teilnehmen müssen.

Frau Jonen erläutert, dass das Wohnheim baulich nicht die Voraussetzungen bietet, dass jeder kochen kann und Sportler eine bestimmte Vollverpflegung haben müssen. Auch Gäste müssen an der Vollverpflegung teilnehmen.

Dr. Steinicke stellt die DS 03/SVV/0032 mit den vorgetragenen Änderungen zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt der DS 03/SVV/0032 mit den vorgeschlagenen Änderungen zu.

 

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Beschlusstext:

In der Satzung über die Nutzung und Erhebung von Gebühren des Wohnheimes der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ in Potsdam

(DS 03/SVV0032) werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

-          Die Bezeichnung „Internat der Sportschule Potsdam“ wird grundsätzlich in „Wohnheim der Spezialschule Sport ‚Friedrich Ludwig Jahn’ in Potsdam“ geändert.

-          § 1 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.

-          § 2 Abs. 5 und 6 werden in ihrer Reihenfolge getauscht.

-          § 1 Abs. 4 letzter Satz wird gestrichen und wie folgt neu formuliert:

Bei Übernachfrage entscheidet der Fachbereich Schule und Sport im Einvernehmen mit dem Olympiastützpunkt Potsdam über die Aufnahme in das Wohnheim.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               5                      einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=957&TOLFDNR=12130&selfaction=print