13.02.2003 - 3 Beschluss über das fortgeschriebene Haushaltssi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 13.02.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Frau Dr.
Schröter plädiert
für die Streichung der HSK-Maßnahmen A 15 ( HOT-Zuschuss / Reduzierung des
städtischen Zuschusses in 2004 und 2005 von 3% bezogen auf den städtischen
Zuschuss des Vorjahres) und A 18 (Senkung des städtischen Zuschusses in 2004
und 2005 von insgesamt 3% bezogen auf den städt. Gesamtzuschuss des Vorjahres
für Musikfestspiele, Nikolaisaal, kammersinfon. Klangkörper und freie
Kulturträger).
Herr Meck verweist auf Gespräche zwischen der Verwaltung und einzelnen
Trägern, in denen konkrete Vorschläge unterbreitet und notwendige
Rahmenbedingungen als Voraussetzung für die Absenkung der städtischen Förderung
besprochen wurden.
Die
Kulturverwaltung hat die einzelnen Positionen im HSK noch einmal geprüft und eine
Änderungsliste an die Kämmerei gereicht.
Frau Dr.
Palent spricht von einem Vertrauensverlust, sollten sich die Absprachen mit der
Verwaltung nicht im HSK widerspiegeln.
Herr Raback
hat die Information von Landesseite erhalten, dass bei Absenkung der städtischen
Förderung auch die Reduzierung der Landesmittel eintritt.
Beschlusstext:
Betr. Maßnahmen A 15 und A 18
Der
Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung, die Positionen in den Maßnahmen A 15
und
A 18
unter Bezug auf Gespräche zwischen der Verwaltung und einzelnen Kulturträgern
im November 2002 auf den korrekten Stand zu bringen und empfiehlt als Grundlage
für das Verfahren 2004 und 2005 folgende Festlegungen für die Förderung freier
Träger und GmbH der Kultur aufzunehmen:
1.
mehrjährige Zuschussvereinbarungen bis 2006 (Planbarkeit)
2. Freistellung von laufenden Haushaltssperren (Mittelsicherheit)
3. Verbleib von Mehreinnahmen bei den Kulturträgern (zum Ausgleich der
abgesenkten Förderung)
Sollten die Maßnahmen A 15 und A 18 nicht in der vorgeschlagenen Weise geändert
werden, sind die Maßnahmen A 15 und A 18 vollständig zu streichen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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