26.02.2003 - 3 Gründung des Zweckverbandes "Abfallzweckverband...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Dazu liegt den Stadtverordneten eine Zusatzinformation vor, die einen Kostenvergleich enthält.

Herr Bolze bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass auf Grundlage umfangreicher gesetzlicher Bestimmungen der Restabfall aufwändiger vorbehandelt werden muss. Dazu sind durch die Körperschaften entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Um dies kostengünstig zu gestalten, haben sich die Städte Brandenburg und Potsdam sowie der Landkreis Potsdam-Mittelmark entschlossen, einen Abfallzweckverband zu gründen.

 

Der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat über den Antrag noch nicht abgestimmt, da dieser den o.g. Kostenvergleich berücksichtigen wolle. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat dem Antrag mit dem Änderungsantrag der Fraktion PDS mehrheitlich zugestimmt.

 

In der weiteren Diskussion betont Herr Kapuste, dass die Stadt Potsdam in der Zeit sehr knapp liege und eine Beschlussfassung unbedingt notwendig sei.

 

Herr Exner bestätigt, dass das Problem „Siedlungsabfall“ einer neuen Regelung bedarf und die Zeit eng bemessen sei, um bis 2005 eine gemeinsame Anlage für die Entsorgung nach den dann geltenden Regelungen der „Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) zu schaffen. Die anderen Städte haben sich bereits beschlussmäßig festgelegt; wenn Potsdam sich jetzt zurückhält, sei die Gründung des Abfallzweckverbandes gefährdet. Er betont, das in diesem Fall interkommunale Zusammenarbeit wirklich Sinn mache.

Herr Dr. Scharfenberg fragt, welche Vorteile die Stadt aus der Gründung des Abfallzweckverbandes habe und  kritisiert den späten Zeitpunkt der Einbringung der Vorlage. Er habe für eine Beschlussfassung im Januar 2003 plädiert; erst jetzt treten Probleme auf und werde der Sachverhalt hinterfragt.

 

Herr Bolze erläutert dazu, dass es Vorgespräche gab und der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz durch eine Mitteilungsvorlage über das Vorhaben informiert wurde. Da die Stadt hoheitliche Aufgaben abgebe, wollte das nicht der amtierende Oberbürgermeister entscheiden. Hinzu komme der Vorlauf der Vorlagen, der sich aus der Fristenregelung ergebe.

Die Befürchtung, die Stadt sei benachteiligt, sei ünbegründet.

 

Herr Bruch äußert Bedenken, schon  jetzt  enge rechtliche Beziehungen mit den anderen Kommunen einzugehen, ohne dass diese  vollends geklärt worden seien. Diese Bedenken gelten auch für die Abgabe hoheitlicher Rechte der Stadt Potsdam. Darüber hinaus befürchte er, die anderen Kommunen könnten Potsdam überstimmen.

 

Frau Geywitz spricht sich gegen die Argumente von Herrn Bruch aus und verweist auf die ausführlichen Bestimmungen im § 6 Abs. 2, die der Einstimmigkeit bedürfen. Darüber hinaus sei im Änderungsantrag der PDS das Votum der Stadtverordnetenversammlung für bestimmte Punkte vorgesehen.

Auf ihre Nachfrage, ob hier eine Weisungsbindung bestehe, antwortet Herr Exner, dass es sich hier um Zweckverbandsrecht handele und die StVV Weisungen erteilen kann; anders als im GmbH-Recht, wo dies nicht geht.

 

Abschließend stellt Frau Platzeck fest, dass schon seit 10 Jahren über diese Angelegenheit geredet werde. Man müsse nun auch mal entscheiden und Potsdam müsse ein verlässlicher Partner sein. Sie bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Beschluss mehrheitlich gefasst werde, damit die Planung beginnen könne.

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion der PDS (eingebracht in der Sitzung der StVV am 22.01.2003), den  Beschlussvorschlag um einen Punkt mit folgendem Wortlaut  zu ergänzen:

 

4. Die Vertreter der Landshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes haben den Hauptausschuss regelmäßig über die laufenden und künftigen Aktivitäten im Abfallzweckverband zu informieren.

Sie haben vor der abschließenden Beschlussfassung zum Erlass und zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung, sonstiger Satzungen und Entgeltordnungen (§ 6 Abs. 3 Buchst. a) sowie zum Abfallwirtschaftskonzept (§ 6 Abs. 3 Buchst. h) das Votum der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

wird mit

 

dem Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2

 

angenommen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1.   Die Landeshauptstadt Potsdam bildet gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Brandenburg/Havel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark den Abfallzweckverband Mittelmark (AZM).

 

2.   Die als Anlage beigefügte Satzung des Zweckverbandes „Abfallzweckverband Mittelmark (AZM)".

 

3.  Der Oberbürgermeister wird mit der Durchführung des Beschlusses   beauftragt.

 

4. Die Vertreter der Landshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes haben den Hauptausschuss regelmäßig über die laufenden und künftigen Aktivitäten im Abfallzweckverband zu informieren.

Sie haben vor der abschließenden Beschlussfassung zum Erlass und zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung, sonstiger Satzungen und Entgeltordnungen (§ 6 Abs. 3 Buchst. a) sowie zum Abfallwirtschaftskonzept (§ 6 Abs. 3 Buchst. h) das Votum der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2