26.02.2003 - 3 Gründung des Zweckverbandes "Abfallzweckverband...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Umwelt und Gesundheit - mit Änderungsantrag Fraktion PDS -
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.02.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Dazu
liegt den Stadtverordneten eine Zusatzinformation vor, die einen
Kostenvergleich enthält.
Herr
Bolze bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass auf Grundlage
umfangreicher gesetzlicher Bestimmungen der Restabfall aufwändiger vorbehandelt
werden muss. Dazu sind durch die Körperschaften entsprechende Kapazitäten
vorzuhalten. Um dies kostengünstig zu gestalten, haben sich die Städte
Brandenburg und Potsdam sowie der Landkreis Potsdam-Mittelmark entschlossen,
einen Abfallzweckverband zu gründen.
Der
Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat über den Antrag
noch nicht abgestimmt, da dieser den o.g. Kostenvergleich berücksichtigen
wolle. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat dem Antrag
mit dem Änderungsantrag der Fraktion PDS mehrheitlich zugestimmt.
In der
weiteren Diskussion betont Herr Kapuste, dass die Stadt Potsdam in der Zeit
sehr knapp liege und eine Beschlussfassung unbedingt notwendig sei.
Herr
Exner bestätigt, dass das Problem „Siedlungsabfall“ einer neuen Regelung bedarf
und die Zeit eng bemessen sei, um bis 2005 eine gemeinsame Anlage für die
Entsorgung nach den dann geltenden Regelungen der „Technischen Anleitung
Siedlungsabfall (TASI) zu schaffen. Die anderen Städte haben sich bereits
beschlussmäßig festgelegt; wenn Potsdam sich jetzt zurückhält, sei die Gründung
des Abfallzweckverbandes gefährdet. Er betont, das in diesem Fall
interkommunale Zusammenarbeit wirklich Sinn mache.
Herr Dr.
Scharfenberg fragt, welche Vorteile die Stadt aus der Gründung des
Abfallzweckverbandes habe und
kritisiert den späten Zeitpunkt der Einbringung der Vorlage. Er habe für
eine Beschlussfassung im Januar 2003 plädiert; erst jetzt treten Probleme auf
und werde der Sachverhalt hinterfragt.
Herr
Bolze erläutert dazu, dass es Vorgespräche gab und der Ausschuss für Recht,
Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz durch eine Mitteilungsvorlage über das
Vorhaben informiert wurde. Da die Stadt hoheitliche Aufgaben abgebe, wollte das
nicht der amtierende Oberbürgermeister entscheiden. Hinzu komme der Vorlauf der
Vorlagen, der sich aus der Fristenregelung ergebe.
Die Befürchtung,
die Stadt sei benachteiligt, sei ünbegründet.
Herr
Bruch äußert Bedenken, schon
jetzt enge rechtliche
Beziehungen mit den anderen Kommunen einzugehen, ohne dass diese vollends geklärt worden seien. Diese
Bedenken gelten auch für die Abgabe hoheitlicher Rechte der Stadt Potsdam.
Darüber hinaus befürchte er, die anderen Kommunen könnten Potsdam überstimmen.
Frau
Geywitz spricht sich gegen die Argumente von Herrn Bruch aus und verweist auf
die ausführlichen Bestimmungen im § 6 Abs. 2, die der Einstimmigkeit bedürfen.
Darüber hinaus sei im Änderungsantrag der PDS das Votum der
Stadtverordnetenversammlung für bestimmte Punkte vorgesehen.
Auf ihre
Nachfrage, ob hier eine Weisungsbindung bestehe, antwortet Herr Exner, dass es
sich hier um Zweckverbandsrecht handele und die StVV Weisungen erteilen kann;
anders als im GmbH-Recht, wo dies nicht geht.
Abschließend
stellt Frau Platzeck fest, dass schon seit 10 Jahren über diese Angelegenheit
geredet werde. Man müsse nun auch mal entscheiden und Potsdam müsse ein
verlässlicher Partner sein. Sie bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass der
Beschluss mehrheitlich gefasst werde, damit die Planung beginnen könne.
Der
Ergänzungsantrag der Fraktion der PDS (eingebracht in der Sitzung der StVV am
22.01.2003), den Beschlussvorschlag
um einen Punkt mit folgendem Wortlaut
zu ergänzen:
4. Die Vertreter der Landshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes haben den Hauptausschuss regelmäßig über die laufenden und künftigen Aktivitäten im Abfallzweckverband zu informieren.
Sie haben vor der abschließenden Beschlussfassung zum
Erlass und zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung, sonstiger
Satzungen und Entgeltordnungen (§ 6 Abs. 3 Buchst. a) sowie zum
Abfallwirtschaftskonzept (§ 6 Abs. 3 Buchst. h) das Votum der
Stadtverordnetenversammlung einzuholen.
wird mit
dem Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
angenommen.
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Potsdam bildet
gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Brandenburg/Havel und dem Landkreis
Potsdam-Mittelmark den Abfallzweckverband Mittelmark (AZM).
2. Die als Anlage beigefügte Satzung
des Zweckverbandes „Abfallzweckverband Mittelmark (AZM)".
3. Der Oberbürgermeister wird mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.
4. Die Vertreter der Landshauptstadt Potsdam in der
Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes haben den Hauptausschuss
regelmäßig über die laufenden und künftigen Aktivitäten im Abfallzweckverband
zu informieren.
Sie haben
vor der abschließenden Beschlussfassung zum Erlass und zur Änderung der
Benutzungs- und Gebührensatzung, sonstiger Satzungen und Entgeltordnungen (§ 6
Abs. 3 Buchst. a) sowie zum Abfallwirtschaftskonzept (§ 6 Abs. 3 Buchst. h) das
Votum der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.