27.02.2003 - 2 Mitteilungen des Jugendamtes

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Trägerwechsel Hort 21/31

 

Auf der Grundlage des Konzeptes der Stadt, nicht mehr Träger von Einrichtungen sein zu wollen, beabsichtigt die Verwaltung den derzeit kommunalen Hort 21/31, Stephensonstr. 1 zum 01.08.2003 in die freie Trägerschaft überzuleiten.

Die Stadt betreibt diesen Hort mit zurzeit 45 Plätzen. Die vier Mitarbeiterinnen der Einrichtung sind über den beabsichtigten Trägerwechsel informiert.

 

Über den beabsichtigten Trägerwechsel wurden auch die freien Träger im Rahmen der Trägerkonferenzen im November 2002 sowie im Januar 2003 informiert und zur Abgabe von Anträgen aufgefordert.

Anträge von freien Trägern werden im Jugendamt bis zum 17.03.2003 entgegengenommen.

 

Anlauf- und Beratungsstelle „ProJob-plus“

 

Die Verwaltung des Jugendamtes teilt mit, dass der träger BAST e.V. die Anlauf- und Beratungsstelle „ProJob-plus“ in der Rudolf-Breitscheid-Str. 57 zum 01.03.2003 aufgeben muss.

Das Arbeitsamt stellt die Förderung zum 28.02.2003 endgültig ein, ein Forbestand der Beratungsstelle ist ohne Förderung nicht möglich.

 

Die mit Beschluss des JHA vom 06.07.2000 mit Wirkung zum 01.07.2000 an BAST e.V. übergebene Stelle aus dem 610-Stellen-Programm des Landes Brandenburg ergänzte das Angebot und beinhaltete vor allem sozialpädagogische Beratung und Begleitung, Erarbeitung spezieller Hilfsangebote für besonders benachteiligte junge Menschen und Vermittlung in passende Ausbildungs- und Arbeitsangebote.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes prüft gegenwärtig, ob die Stelle für die Jugendberufshilfe erhalten werden sollte. Ein entsprechender Vorschlag wird dem JHA im April vorgelegt.

 

Kita „Kichererbsen“

 

Mit Wirkung vom 28.01.2003 ist gemäß § 45 SGB VIII durch das Landesjugendamt die Erlaubnis für den Betrieb der Kindertagesstätte „Kichererbsen“ in der Schulstraße 10 in 14482 Potsdam erteilt worden.

Die Einrichtung verfügt über eine Kapazität von 30 Plätzen für Kinder im Alter von 0 Jahre bis zum Schuleintritt und bietet Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr an.

Die Eröffnung der Einrichtung erfolgte außerhalb der Bedarfsplanung der Stadt. Daraus ergibt sich für die Stadt pflichtgemäß eine Finanzierung gemäß § 16 Abs. 2 Kita-Gesetz zu 84 % der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals der Einrichtung.

Dies bedeutet zusätzliche Ausgaben in Höhe von 36.000,00 Euro bis Juni 2003, die nicht durch das Jugendamt geplant wurden.

Die Betriebserlaubnis ist befristet bis zum 30.06.2003 erteilt, da die Räume nur befristet vermietet wurden. Der Betreiber der Einrichtung beabsichtigt, den Kita-Betrieb in anderen geeigneten Räumen auch nach dem 30.06.2003 fortzusetzen.

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