27.02.2003 - 2 Mitteilungen des Jugendamtes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 27.02.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Trägerwechsel
Hort 21/31
Auf der
Grundlage des Konzeptes der Stadt, nicht mehr Träger von Einrichtungen sein zu
wollen, beabsichtigt die Verwaltung den derzeit kommunalen Hort 21/31,
Stephensonstr. 1 zum 01.08.2003 in die freie Trägerschaft überzuleiten.
Die Stadt
betreibt diesen Hort mit zurzeit 45 Plätzen. Die vier Mitarbeiterinnen der
Einrichtung sind über den beabsichtigten Trägerwechsel informiert.
Über den
beabsichtigten Trägerwechsel wurden auch die freien Träger im Rahmen der
Trägerkonferenzen im November 2002 sowie im Januar 2003 informiert und zur
Abgabe von Anträgen aufgefordert.
Anträge
von freien Trägern werden im Jugendamt bis zum 17.03.2003 entgegengenommen.
Anlauf-
und Beratungsstelle „ProJob-plus“
Die
Verwaltung des Jugendamtes teilt mit, dass der träger BAST e.V. die Anlauf- und
Beratungsstelle „ProJob-plus“ in der Rudolf-Breitscheid-Str. 57 zum 01.03.2003
aufgeben muss.
Das
Arbeitsamt stellt die Förderung zum 28.02.2003 endgültig ein, ein Forbestand
der Beratungsstelle ist ohne Förderung nicht möglich.
Die mit
Beschluss des JHA vom 06.07.2000 mit Wirkung zum 01.07.2000 an BAST e.V.
übergebene Stelle aus dem 610-Stellen-Programm des Landes Brandenburg ergänzte
das Angebot und beinhaltete vor allem sozialpädagogische Beratung und
Begleitung, Erarbeitung spezieller Hilfsangebote für besonders benachteiligte
junge Menschen und Vermittlung in passende Ausbildungs- und Arbeitsangebote.
Die
Verwaltung des Jugendamtes prüft gegenwärtig, ob die Stelle für die
Jugendberufshilfe erhalten werden sollte. Ein entsprechender Vorschlag wird dem
JHA im April vorgelegt.
Kita „Kichererbsen“
Mit
Wirkung vom 28.01.2003 ist gemäß § 45 SGB VIII durch das Landesjugendamt die
Erlaubnis für den Betrieb der Kindertagesstätte „Kichererbsen“ in der
Schulstraße 10 in 14482 Potsdam erteilt worden.
Die
Einrichtung verfügt über eine Kapazität von 30 Plätzen für Kinder im Alter von
0 Jahre bis zum Schuleintritt und bietet Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 19:00
Uhr an.
Die
Eröffnung der Einrichtung erfolgte außerhalb der Bedarfsplanung der Stadt.
Daraus ergibt sich für die Stadt pflichtgemäß eine Finanzierung gemäß § 16 Abs.
2 Kita-Gesetz zu 84 % der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals der
Einrichtung.
Dies
bedeutet zusätzliche Ausgaben in Höhe von 36.000,00 Euro bis Juni 2003, die
nicht durch das Jugendamt geplant wurden.
Die
Betriebserlaubnis ist befristet bis zum 30.06.2003 erteilt, da die Räume nur
befristet vermietet wurden. Der Betreiber der Einrichtung beabsichtigt, den
Kita-Betrieb in anderen geeigneten Räumen auch nach dem 30.06.2003
fortzusetzen.