05.03.2003 - 3.7 Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zur o. g. DS wurden Austauschblätter (Deckblatt und Begründung) ausgereicht.

 

Der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat Vorlage

mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

§ 3 Parkgebühren ist folgendermaßen zu ändern

 

3.1 Parkzone 1

Parkzeiteinheit            Parkgebühr

½  Stunde                     0,50 Euro

  1 Stunde                      1,00 Euro

  2 Stunden                    2,00 Euro

  3 Stunden                    3,00 Euro

  4 Stunden                    4,00 Euro

  5 Stunden                    5,50 Euro

  6 Stunden                    6,50 Euro

  7 Stunden                    7,50 Euro

  8 Stunden                    8,50 Euro

  9 Stunden                    9,50 Euro

10 Stunden                  10,50 Euro

 

3.2 Parkzone 2

½     Stunde                0,50 Euro

1      Stunde                 0,50 Euro

2      Stunden               1,00 Euro

3-5   Stunden              2,50 Euro

6-8   Stunden              4,00 Euro

9-10 Stunden              5,00 Euro

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es möglich ist, bis zur 3. Stunde einen halbstündigen Bezahlrhythmus einzuführen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Vorlage zugestimmt einschließlich der Änderungen aus dem Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz -  jedoch mit der Ausnahme:

 

 

In Parkzone 2 wird die Gebühr in folgender Position geändert:

 

2 Stunden                    1,50 €

 

Abstimmung:

Die durch den Ausschuss für Stadtentwicklung empfohlene Änderung der Position in Parkzone 2 wird

 

mit 29 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Abstimmung:

Die durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschießt:

 

Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es möglich ist, bis zur 3. Stunde einen halbstündigen Bezahlrhythmus einzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage