05.03.2003 - 7.3 Landschaftsschutzgebiet am Weg nach Bornim und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Kapuste namens der Antragstellerin Fraktion CDU eingebracht.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, auf welche Weise und in welchem Zeitraum das Landschaftsschutzgebiet an der Westseite des Weges nach Bornim und an der Ostseite der Herzbergstraße von den weitflächigen und verrotteten Baulagern und den verwahrlosten Schrottplätzen befreit werden kann. Über das Ergebnis ist in der Juni-Sitzung 2003 der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.