05.03.2003 - 7.20 Aktivierung des "SAGO-Geländes" als Umwelttechn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.        Die Stadt Potsdam wird die Maßnahme „Umwelttechnologiepark“ am Standort Potsdam-Wilhelmshorst („SAGO-Gelände“) unter der Voraussetzung noch zu gewährender Fördermittel fortsetzen.

2.        Die Stadt Potsdam wird mit der Realisierung des ersten Erschließungsabschnittes die Voraussetzungen für den Bau der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) nach Maßgabe der im Haushalt 2003 veranschlagten Mittel schaffen.

3.       Der in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.1996 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 „Umwelttechnologiepark des Landes Brandenburg“ (DS 96/0332) wird aufgehoben.

4.       Dabei sind die grundlegenden Planungsziele unverändert beizubehalten, insbesondere sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die kurzfristige Ansiedlung der Biologischen Bundesanstalt gesichert werden. Die hierauf zielende Abwägung aus dem o.a. Beschluss wird bekräftigt.

 

5.      Das Bebauungsplanverfahren ist mit den Maßgaben des Beschlusspunktes 4.) fortzuführen; dabei sind durch Anpassungen der Festsetzungen im Detail Potenziale zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Erschließung und Baureifmachung auszuschöpfen, ohne die kurzfristige Realisierbarkeit der Biologischen Bundesanstalt zu gefährden. Ein überarbeiteter Bebauungsplanentwurf ist baldmöglichst in der Reife für erforderliche Beteiligungsschritte zur Beschlussfassung vorzulegen.

6.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, unter Maßgabe der Beschlusspunkte 1.) und 2.), die Voraussetzungen für die schrittweise Erschließung des SAGO-Geländes zu einem Umwelttechnologiepark der Stadt Potsdam zu schaffen und folgende Maßnahmen zu veranlassen:

-          Erstellung der erforderlichen Fachplanungen für die innere und äußere Erschließung

 

-          Erstellung einer detaillierten Kosten- und Finanzierungsübersicht

-          Wiederaufnahme des Antragsverfahrens zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Mittel) und sonstiger Fördermittel (z.B. EFRE-Mittel) beim Land Brandenburg, resp. bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

-          Verhandlung eines unter Gremienvorbehalt stehenden Vertrages mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) über die Ansiedlung der BBA und über den Bundeszuschuss zu den Erschließungskosten bis zur Unterschriftsreife

 

-          Verhandlung eines unter Gremienvorbehalt stehenden Kaufvertrages mit der LEG i.L. über den Erwerb der LEG-Liegenschaft bis zur Unterschriftsreife

 

7.      Das Ergebnis der Kostenpräzisierung, der detaillierten Kosten- und Finanzierungsberechnung und der Fördermittelanträge sowie die unter Gremienvorbehalt endverhandelten Verträge sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung und als Entscheidung über das weitere Verfahren bis zum Juli 2003 vorzulegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.