05.03.2003 - 7.20 Aktivierung des "SAGO-Geländes" als Umwelttechn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.20
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, GB Stadtentwicklung und Bauen
- Datum:
- Mi., 05.03.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die
Stadt Potsdam wird die Maßnahme „Umwelttechnologiepark“ am Standort
Potsdam-Wilhelmshorst („SAGO-Gelände“) unter der Voraussetzung noch zu
gewährender Fördermittel fortsetzen.
2.
Die
Stadt Potsdam wird mit der Realisierung des ersten Erschließungsabschnittes die
Voraussetzungen für den Bau der Biologischen Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft (BBA) nach Maßgabe der im Haushalt 2003 veranschlagten Mittel
schaffen.
3.
Der in
der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.1996 gefasste
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 „Umwelttechnologiepark des Landes
Brandenburg“ (DS 96/0332) wird aufgehoben.
4.
Dabei
sind die grundlegenden Planungsziele unverändert beizubehalten, insbesondere
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die kurzfristige Ansiedlung
der Biologischen Bundesanstalt gesichert werden. Die hierauf zielende Abwägung
aus dem o.a. Beschluss wird bekräftigt.
5.
Das
Bebauungsplanverfahren ist mit den Maßgaben des Beschlusspunktes 4.)
fortzuführen; dabei sind durch Anpassungen der Festsetzungen im Detail
Potenziale zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Erschließung und
Baureifmachung auszuschöpfen, ohne die kurzfristige Realisierbarkeit der
Biologischen Bundesanstalt zu gefährden. Ein überarbeiteter
Bebauungsplanentwurf ist baldmöglichst in der Reife für erforderliche
Beteiligungsschritte zur Beschlussfassung vorzulegen.
6.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, unter Maßgabe der Beschlusspunkte 1.) und
2.), die Voraussetzungen für die schrittweise Erschließung des SAGO-Geländes zu
einem Umwelttechnologiepark der Stadt Potsdam zu schaffen und folgende
Maßnahmen zu veranlassen:
-
Erstellung
der erforderlichen Fachplanungen für die innere und äußere Erschließung
-
Erstellung
einer detaillierten Kosten- und Finanzierungsübersicht
-
Wiederaufnahme
des Antragsverfahrens zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
wirtschaftsnaher Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Mittel) und sonstiger
Fördermittel (z.B. EFRE-Mittel) beim Land Brandenburg, resp. bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
-
Verhandlung
eines unter Gremienvorbehalt stehenden Vertrages mit dem Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) über die Ansiedlung der
BBA und über den Bundeszuschuss zu den Erschließungskosten bis zur
Unterschriftsreife
-
Verhandlung
eines unter Gremienvorbehalt stehenden Kaufvertrages mit der LEG i.L. über den
Erwerb der LEG-Liegenschaft bis zur Unterschriftsreife
7.
Das
Ergebnis der Kostenpräzisierung, der detaillierten Kosten- und
Finanzierungsberechnung und der Fördermittelanträge sowie die unter
Gremienvorbehalt endverhandelten Verträge sind der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung und als Entscheidung über das weitere Verfahren bis zum
Juli 2003 vorzulegen.