10.01.2018 - 3.4 Erstattung von Kinderbetreuungskosten für ehren...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Tagesordnungspunkt 3.4, Erstattung von Kinderbetreuungskosten für ehrenamtlich Tätige, Drucksache 17/SVV/0048, wurde zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 3.3, Entschädigungssatzung, Drucksache 17/SVV/0877, behandelt und anschließend zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine Entbürokratisierung der Nachweispflicht für die Inanspruchnahme von Kosten der Kinderbetreuung aus.

 

In der Entschädigungssatzung § 3 (10) soll die Passage gestrichen werden, die die Erstattung der Kosten der Kinderbetreuung an den Nachweis bindet, dass während der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit die Übernahme der Betreuung durch einen Personensorgeberechtigten oder einen anderen im Hause lebenden Familienangehörigen während dieser Zeit nicht möglich war“.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der geltenden Entschädigungssatzung vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung im März 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Stimmenthaltungen.