10.01.2018 - 6.8 Sachstand Uferweg Groß Glienicke

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Frau Krusemark, Leiterin des Fachbereichs Recht, Personal und Organisation, berichtet, dass die Enteignungsbehörde über eines der betroffenen Anliegergrundstücke entschieden habe. Im Ergebnis könne ein 3 Meter breiter Uferweg entstehen, auf dem jedoch kein Fahrradverkehr erlaubt sei. Als Entschädigung für den Anlieger seien 8 Euro/Quadratmeter festgesetzt worden. r das restliche Grundstück entstehe durch den Uferweg keine Wertminderung. Die Entscheidung gelte explizit nur für dieses eine Grundstück. Für die restlichen Anliegergrundstücke müssen weitere Einzelentscheidungen getroffen werden.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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