24.01.2018 - 3 Außerplanmäßige Aufwendungen des Jahres 2015 zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schubert, Beigeordneter des Geschäftsbereichs Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, bringt die Vorlage ein.

 

Herr Heuer fragt, worin die außerplanmäßigen Aufwendungen begründet sind. Frau Kluge, Fachbereichsleiterin Ordnung und Sicherheit, antwortet, dass eine Abfallgebührensatzung immer nur eine Vorkalkulation sei. Erst im Nachhinein stelle sich heraus, ob die der Kalkulation zu Grund gelegten Kosten tatsächlich so entstanden seien. Ergeben sich Kostenüberdeckungen, müssten diese anschließend ausgeglichen werden.

 

Die Vorlage wird im Anschluss zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Die unabweisbaren außerplanmäßigen Aufwendungen des Jahres 2015 zur Bildung einer zweckgebundenen Rückstellung in Höhe von  523.753,22 EUR im Produktkonto 5370201.5494300 (Abfallentsorgung. Zuführung zu Rückstellungen aus Gebühreberdeckung) werden genehmigt.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen