28.02.2018 - 3.7 Oberbürgermeisterwahl 2018
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (zur Erledigung)
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Armbruster setzt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich, da sie selbst als Kandidatin bei der Oberbürgermeisterwahl 2018 antritt.
Herr Schüler bringt den Antrag im Namen seiner Fraktion ein. Der Oberbürgermeister spricht gegen den Antrag und betont, dass jedem Kandidierenden zur Oberbürgermeisterwahl klar sei, dass eine Trennung zwischen beruflicher Position und Wahlkampf zu erfolgen habe. Er sehe deshalb keinen weiteren Regelungsbedarf. Aufgrund des Aufwandes sei die Erstellung eines Verhaltenskodexes für Oberbürgermeisterkandidaten und -kandidatinnen zeitlich bis zur Wahl auch nicht zu schaffen.
Herr Finken sagt, dass der Ansatz grundsätzlich unterstützenswert sei, in der Praxis sei das Vorhaben jedoch nicht umsetzbar. Herr Heuer betont, dass der Beschluss der Drucksache nicht schaden, aber gleichzeitig auch nichts nützen würde. Herr Dr. Scharfenberg fragt nach dem Sinn der geplanten Regelung und wie dann noch Termine in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden sollen. Er betont, dass städtische Einrichtungen und Räume nicht einseitig durch Mitarbeitende der Verwaltung, die sich um das Amt des Oberbürgermeisters bewerben, genutzt werden sollten.
Der Oberbürgermeister ergänzt, dass man nicht verlangen könne, dass keine weiteren öffentlichen Termine mehr wahrgenommen werden. Die städtischen Räume und Einrichtungen stünden allen zur Verfügung.
Im Anschluss an die Diskussion wird die Drucksache zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend einen Verhaltenskodex für Angehörige der Verwaltung, die für das Oberbürgermeisteramt kandidieren, aufzustellen und ein Reglement für die Nutzung städtischer Einrichtungen beim Oberbürgermeisterwahlkampf vorzulegen.
Dem Hauptausschuss ist am 14. Februar 2018 Bericht zu erstatten.