11.03.2003 - 4.1 Raumprogramm, Planung und Mittelbeantragung für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass der Beschluss der STVV erforderlich ist, um die Planungsunterlagen HU-Bau (Haushaltsunterlagen Bau) zu erarbeiten und dadurch die Beantragung der KKIP-Mittel zeitgerecht sichern zu können. Die HU-Bau wird die Investitionskosten und die Folgekosten beinhalten. An Hand der Folie erläutert Frau Dr. von Kuick-Frenz das Ergebnis der 3 durchgeführten Workshops, im Hinblick auf die Nutzung, das Raumprogramm und die Zeitschiene.

 

Herr Lehmann (CDU) erkundigt sich zu den Beschlusspunkten 4. Entscheidung der STVV erst im September und zum Beschl.punkt 2.  – Frage nach den finanziellen Auswirkungen für den Verwaltungshaushalt (Beauftragung d. Planungsbüros).

 

Herr Schmidt-Roßleben (Beauftragter Schiffbauergasse) stellt klar, dass die Planungskosten nicht im Verwaltungshaushalt zu finden sind, sondern im Vermögenshaushalt (Kosten- und Finanzierungsübersicht des Sanierungsträgers Potsdam - Fördermix).

 

Herr Mannhöfer bittet um Info, ob die Mitteilung über die Höhe Folgekosten nicht eher als im Herbst gegeben werden können.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist auf die Vorlauffristen für Vorlagen. Die Höhe der Kosten liegt gemäß der Zeitschiene erst im Juni  2003 vor, so dass eine Info. der STVV im Juli nicht möglich sei.

Nach kurzer Verständigung sichert Frau Dr. von Kuick-Frenz für die Verwaltung zu, die Information über die Folgekosten im SBW-Ausschuss im Juni 2003 unter dem TOP Berichte der Verwaltung zu geben.

 

Herr Schmidt-Roßleben ergänzt, dass die Bauplanungsunterlagen in der HU-Bau enthalten sind; parallel zur Folgekostenuntersuchung. vorbehaltlich des Beschlusses der STVV wird das MWFK die Prüfung erst vornehmen.

 

Herr Dr. Seidel erfragt die Art und Dauer der Zweckbindung.

 

Herr Schmidt-Roßleben teilt mit, dass das KKIP-Programm ein operatives Programm ist. Die Förderrichtlinien resultieren aus dem EFRE-Programm (EU). Zweck ist eine öffentliche kulturelle Nutzung; die überregional wirksam ist (Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur). Hierbei ist die Stadt Potsdam als Kommune in der Pflicht die öffentliche Nutzung für 30 Jahre zu sichern.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist zu Punkt 5 des Beschlusstextes auf die gleichzeitige Vorlage eines optimierten Betriebskonzeptes und die Klärung einer Betriebsform.

Sie teilt mit, dass das Konzept im September keine höheren Zuschüsse als jetzt ausweisen wird.

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag

Im Pkt. 4 sind folgende Änderungen vorzunehmen;

   1.Satz  „Auf der Grundlage der dann vorliegenden HU-Bau ist eine Folgekostenberech

                nung zu erstellen, die alle ... (weiter wie Beschlussantrag)

   2.Satz  „Für die STVV im September 2003 eine Beschlussvorlage .... geleistet

                werden kann. Es ist nachzuweisen, wie die Folgekosten in den Folgejahren

                finanziert werden können.

 

Herr Kutzmutz geht auf den Beschlusstext ein, hier hätte er sich eine Ergänzung gewünscht, durch wen Punkt 1 zu erfüllen ist (in der Regel steht in den Vorlagen der Oberbürgermeister); in Punkt 2 hätte stehen sollen, durch wen die Beauftragung erfolgt.

Weiterhin beanstandet Herr Kutzmutz die Formulierung des Beschlusstextes und stellt den Antrag, diverse redaktionelle sprachliche Änderungen zu übernehmen:

 

Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Dr. Seidel: 9/0/0

Abstimmung des Änderungsantrages (redaktionelle Änd.) von Herrn Kutzmutz;  9/0/0

 

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die STVV möge beschließen:

 

1.      Auf der Grundlage der im 3. Workshop am 23.01.03 erzielten Ergebnisse ist die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) für die Errichtung des Zentrums für Kunst und Soziokultur (ZKS) zu erstellen.

2.      Die zur Beantragung der Fördermittel für das ZKS und bauliche Hülle für ergänzendes, kulturverträgliches Gewerbe notwendigen Planungsleistungen sind zu beauftragen.

3.      Auf der Grundlage der HU-Bau ist bis Juli 2003 für die Baumaßnahme ZKS ein qualifizierter Antrag auf Förderung aus dem Kommunalen KulturInvestitionsProgramm (KKIP) in Höhe von bis zu 4,3 Mio € zu stellen. Für die Finanzierung der baulichen Außenhülle sind Mittel der Städtebauförderung zu beantragen.

4.      Auf der Grundlage der dann vorliegenden HU-Bau ist eine Folgekostenberechnung zu erstellen, die alle relevanten Kostenarten erfasst und den dann voraussichtlichen Zuschussbedarf für die Dauer der Zweckbindung ermittelt. Für die STVV im September 2003 ist eine Beschlussvorlage vorzubereiten, die darstellt, wie der erforderliche kommunale Eigenanteil für die investive Förderung geleistet werden kann. Es ist nachzuweisen, wie die Folgekosten in den Folgejahren finanziert werden können.

5.      Parallel zur Erstellung der HU-Bau ist ein optimiertes Betriebskonzept für das ZKS zu erarbeiten, welches die Möglichkeit weiterer Minderungen der städtischen Zuschüsse bewirken soll.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:             7

Nein-Stimmen:         0

Enthaltungen:           2