11.03.2003 - 4.1 Raumprogramm, Planung und Mittelbeantragung für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.03.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass der Beschluss
der STVV erforderlich ist, um die Planungsunterlagen HU-Bau
(Haushaltsunterlagen Bau) zu erarbeiten und dadurch die Beantragung der
KKIP-Mittel zeitgerecht sichern zu können. Die HU-Bau wird die
Investitionskosten und die Folgekosten beinhalten. An Hand der Folie erläutert
Frau Dr. von Kuick-Frenz das Ergebnis der 3 durchgeführten Workshops, im
Hinblick auf die Nutzung, das Raumprogramm und die Zeitschiene.
Herr Lehmann (CDU) erkundigt sich zu den Beschlusspunkten
4. Entscheidung der STVV erst im September und zum Beschl.punkt 2. – Frage nach den finanziellen
Auswirkungen für den Verwaltungshaushalt (Beauftragung d. Planungsbüros).
Herr Schmidt-Roßleben (Beauftragter Schiffbauergasse)
stellt klar, dass die Planungskosten nicht im Verwaltungshaushalt zu finden
sind, sondern im Vermögenshaushalt (Kosten- und Finanzierungsübersicht des
Sanierungsträgers Potsdam - Fördermix).
Herr Mannhöfer bittet um Info, ob die Mitteilung über die
Höhe Folgekosten nicht eher als im Herbst gegeben werden können.
Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist auf die Vorlauffristen
für Vorlagen. Die Höhe der Kosten liegt gemäß der Zeitschiene erst im Juni 2003 vor, so dass eine Info. der STVV
im Juli nicht möglich sei.
Nach kurzer Verständigung sichert Frau Dr. von
Kuick-Frenz für die Verwaltung zu, die Information über die Folgekosten im
SBW-Ausschuss im Juni 2003 unter dem TOP Berichte der Verwaltung zu geben.
Herr Schmidt-Roßleben ergänzt, dass die
Bauplanungsunterlagen in der HU-Bau enthalten sind; parallel zur
Folgekostenuntersuchung. vorbehaltlich des Beschlusses der STVV wird das MWFK
die Prüfung erst vornehmen.
Herr Dr. Seidel erfragt die Art und Dauer der
Zweckbindung.
Herr Schmidt-Roßleben teilt mit, dass das KKIP-Programm
ein operatives Programm ist. Die Förderrichtlinien resultieren aus dem
EFRE-Programm (EU). Zweck ist eine öffentliche kulturelle Nutzung; die
überregional wirksam ist (Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur). Hierbei
ist die Stadt Potsdam als Kommune in der Pflicht die öffentliche Nutzung für 30
Jahre zu sichern.
Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist zu Punkt 5 des
Beschlusstextes auf die gleichzeitige Vorlage eines optimierten
Betriebskonzeptes und die Klärung einer Betriebsform.
Sie teilt mit, dass das Konzept im September keine höheren
Zuschüsse als jetzt ausweisen wird.
Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag
Im Pkt. 4 sind folgende Änderungen vorzunehmen;
1.Satz „Auf der Grundlage
der dann vorliegenden HU-Bau ist eine Folgekostenberech
nung zu erstellen, die alle ... (weiter wie Beschlussantrag)
2.Satz „Für die STVV im September
2003 eine Beschlussvorlage .... geleistet
werden kann. Es ist nachzuweisen, wie die Folgekosten in den
Folgejahren
finanziert werden können.
Herr Kutzmutz geht auf den Beschlusstext ein, hier hätte
er sich eine Ergänzung gewünscht, durch wen Punkt 1 zu erfüllen ist (in der
Regel steht in den Vorlagen der Oberbürgermeister); in Punkt 2 hätte stehen
sollen, durch wen die Beauftragung erfolgt.
Weiterhin beanstandet Herr Kutzmutz die Formulierung des
Beschlusstextes und stellt den Antrag, diverse redaktionelle sprachliche
Änderungen zu übernehmen:
Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Dr. Seidel:
9/0/0
Abstimmung des Änderungsantrages (redaktionelle Änd.)
von Herrn Kutzmutz; 9/0/0
Geänderter Beschlusstext:
Die
STVV möge beschließen:
1.
Auf der Grundlage der im
3. Workshop am 23.01.03 erzielten Ergebnisse ist die Haushaltsunterlage Bau
(HU-Bau) für die Errichtung des Zentrums für Kunst und Soziokultur (ZKS) zu
erstellen.
2.
Die zur Beantragung der
Fördermittel für das ZKS und bauliche Hülle für ergänzendes,
kulturverträgliches Gewerbe notwendigen Planungsleistungen sind zu beauftragen.
3.
Auf der Grundlage der
HU-Bau ist bis Juli 2003 für die Baumaßnahme ZKS ein qualifizierter Antrag auf
Förderung aus dem Kommunalen KulturInvestitionsProgramm (KKIP) in Höhe von bis
zu 4,3 Mio € zu stellen. Für die Finanzierung der baulichen Außenhülle sind
Mittel der Städtebauförderung zu beantragen.
4.
Auf der Grundlage der
dann vorliegenden HU-Bau ist eine Folgekostenberechnung zu erstellen, die alle
relevanten Kostenarten erfasst und den dann voraussichtlichen Zuschussbedarf
für die Dauer der Zweckbindung ermittelt. Für die STVV im September 2003 ist
eine Beschlussvorlage vorzubereiten, die darstellt, wie der erforderliche
kommunale Eigenanteil für die investive Förderung geleistet werden kann. Es ist
nachzuweisen, wie die Folgekosten in den Folgejahren finanziert werden können.
5.
Parallel zur Erstellung
der HU-Bau ist ein optimiertes Betriebskonzept für das ZKS zu erarbeiten,
welches die Möglichkeit weiterer Minderungen der städtischen Zuschüsse bewirken
soll.