18.04.2018 - 4.4 Entschädigungssatzung

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Der Oberbürgermeister eröffnet den Tagesordnungspunkt und stellt fest, dass versäumt wurde die im Januar 2018 beschlossene Entschädigungssatzung zu veröffentlichen. Die Satzung konnte deshalb nicht in Kraft treten. Um dies zu heilen, soll sie als Dringlichkeitsantrag in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2018 eingebracht und erneut zur Abstimmung gestellt werden. Gegen diesen Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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