16.05.2018 - 3.6 Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu Beginn des Tagesordnungspunktes nimmt Frau Sabine Blossey von der Bürgerinitiative "Bürger für Waldstadt" das ihr eingeräumte Rederecht wahr. In ihren Ausführungen spricht sich Frau Blossey gegen den Schulstandort Waldstadt-Süd in der geplanten Form und an der geplanten Stelle aus. Das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Klimaschutzkonzept widerspreche dem Vorhaben und dem dargestellten Bebauungsplan. In den weiteren Darstellungen geht Frau Blossey auf Alternativen zum geplanten Szenario ein und stellt die Mindestforderung auf, dass es keine Sportplätz im Landschaftsschutzgebiet geben solle. Das Anrufen der Kommunalaufsicht behalte sie sich vor.

 

Der Oberbürgermeister bedankt sich bei Frau Blossey und übergibt das Wort im Anschluss an den Redebeitrag an Frau Holtkamp, Bereichsleiterin Verbindliche Bauleitplanung. Frau Holtkamp stellt im Rahmen einer Präsentation den überarbeiteten Planungsstand dar. Sie geht dabei insbesondere auf die Erweiterung des Geltungsbereichs und die Ergebnisse der Verwaltungswerkstatt zum städtebaulichen Entwurf ein. Dabei soll die dargestellte Alternative Synergien im Wald Gegenstand des weiteren Verfahrens sein.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die großen Flächenbedarfe für Sportplätze auf Grund des möglichen Wegfalls des Sportplatzes „Sandscholle“ das größte Problem seien. Er fragt, ob nicht zumindest die geplante Kita alternativ am Standort „Brunnenviertel“ errichtet werden könne. Herr Richter, KIS-Werkleiter, antwortet, dass der Bedarf an zusätzlichen Sportplätzen auch ohne den Wegfall des Sportplatzes Sandscholle bestehe. Alternativflächen für die Sportplätze stünden nicht zur Verfügung. Herr Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, ergänzt, dass alternative Standorte für die Unterbringung der Kita geprüft würden.

 

Im Anschluss entwickelt sich eine kontroverse Diskussion um Standortalternativen, Ersatz- und Ausgleichswälder sowie um die verkehrliche Anbindung des Standortes. Herr Schubert betont noch einmal, dass das Brunnenviertel als Ersatzstandort für die geplante Kita in Frage komme. Die Option würde jedoch noch geprüft.

 

 

Im Anschluss an die Diskussion stellt der Oberbürgermeister die Änderungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zur Abstimmung:

 

[…]

 

5. Der Entwurf des Bebauungsplans ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Fachausschuss vorzustellen.

 

5.Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.

 

6.Im Ergebnis der öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum                Schulcampus Waldstadt-Süd am 12.04.2018 werden folgende Festlegungen               getroffen:

 

 

A Der Entwicklung des Bebauungsplan- Entwurfs ist der städtebauliche Entwurf der beigefügten Alternative A „Synergien im Wald“ (s. Anlage 5) zugrunde zu legen.

 

B Bei der weiteren Konkretisierung der Planung sollen folgende planerischen Ziele verfolgt werden:

 

1.weitest möglicher Erhalt zusammenhängender Waldflächen unter Wahrung eines Mindestabstands von 100 m zwischen der Bestandsbebauung am Caputher Heuweg und den vorgesehenen Sportplätzen

 

2.weitest mögliche Reduzierung der aus der Planung resultierenden verkehrlichen Belastungen für die Anwohnerschaft der angrenzenden Baugebiete

 

3.landschaftliche Integration der neuen Baukörper in den Wald und konzeptionelle Weiterentwicklung, die den Waldstadtcharakter aufgreift und in der Planung verankert

 

C Die entwickelten Vorschläge zur Umsetzung der unter B aufgeführten planerischen Ziele sind in einem Arbeitsgespräch zu beraten, zu dem neben der Bürgerinitiative auch eine Vertretung der Ausschüsse für Bildung und Sport, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung einzuladen sind.

Über das Beratungsergebnis dieses Arbeitskreises ist in der AG Schulentwicklungsplanung im Oktober 2018 zu berichten.

 

Die Beschlussvorlage wird um Anlage 5 Alternative A „Synergien im Wald“ ergänzt.

 

7.Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen.

 

8.  Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausschüssen Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Bildung und Sport und Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vorzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Stimmenthaltungen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Gesamtvorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd“ entschieden (gemäß Anlagen 3a und 3b).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Schulstandort Waldstadt-Süd" (15/17) entschieden (siehe Anlagen 3a und 4).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" sowie der Flächennutzungsplan-Änderung „Schulstandort Waldstadt-Süd“ (15/17) ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 2a und 2b).

 

  1. Die Bauleitplanverfahren sind auf Grundlage der o.g. Abwägungsentscheidung fortzuführen.

 

5. Der Entwurf des Bebauungsplans ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Fachausschuss vorzustellen.

 

5.Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.

 

6.Im Ergebnis der öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum                Schulcampus Waldstadt-Süd am 12.04.2018 werden folgende Festlegungen               getroffen:

 

 

A Der Entwicklung des Bebauungsplan- Entwurfs ist der städtebauliche Entwurf der beigefügten Alternative A „Synergien im Wald“ (s. Anlage 5) zugrunde zu legen.

 

B Bei der weiteren Konkretisierung der Planung sollen folgende planerischen Ziele verfolgt werden:

 

1.weitest möglicher Erhalt zusammenhängender Waldflächen unter Wahrung eines Mindestabstands von 100 m zwischen der Bestandsbebauung am Caputher Heuweg und den vorgesehenen Sportplätzen

 

2.weitest mögliche Reduzierung der aus der Planung resultierenden verkehrlichen Belastungen für die Anwohnerschaft der angrenzenden Baugebiete

 

3.landschaftliche Integration der neuen Baukörper in den Wald und konzeptionelle Weiterentwicklung, die den Waldstadtcharakter aufgreift und in der Planung verankert

 

C Die entwickelten Vorschläge zur Umsetzung der unter B aufgeführten planerischen Ziele sind in einem Arbeitsgespräch zu beraten, zu dem neben der Bürgerinitiative auch eine Vertretung der Ausschüsse für Bildung und Sport, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung einzuladen sind.

Über das Beratungsergebnis dieses Arbeitskreises ist in der AG Schulentwicklungsplanung im Oktober 2018 zu berichten.

 

Die Beschlussvorlage wird um Anlage 5 Alternative A Synergien im Wald“ ergänzt.

 

7.Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen.

 

8.  Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausscssen Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Bildung und Sport und Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

mit 10 Ja-Stimmen angenommen,

bei 6 Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage