30.05.2018 - 4 Verständigung zur Einwohnerfragestunde

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Der Oberbürgermeister eröffnet den Tagesordnungspunkt und teilt mit, dass die Frage 1 zum Thema „Nutheschlange“ nicht zur Beantwortung zugelassen werden könne, da hier privatrechtliche Haftungsfragen angesprochen werden, die nur in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln seien. Alle anderen Fragen, die zur Einwohnerfragestunde eingereicht wurden, könnten beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage 2 soll dabei durch den Geschäftsbereich 9 erfolgen. Die Beantwortung der restlichen Fragen 3 bis 11 soll durch den Geschäftsbereich 4 erfolgen.

 

Gegen die vorgeschlagene Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

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