19.09.2018 - 6.7 Miethöhe Krampnitz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag ein und verweist darauf, dass dieser dem Hauptausschuss zur Erledigung überwiesen wurde.

 

In der sich anschließenden Diskussion führt Herr Kirsch aus, dass er das Anliegen für problematisch halte, denn um es durchsetzen zu können, müssten auch Bau- und Handwerkerkosten gedeckelt werden. Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass bezahlbare Mieten ein großes Thema in der Stadt sei und  Mieten im kalkulierbaren Rahmen bleiben müssen. Seinen Vorschlag, die Worte “zu drängen“ durch „hinzuwirken“ zu ersetzen, übernimmt Herr Dr. Scharfenberg.

 

Die so geänderte Fassung des Antrags wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Gesprächen mit der Deutschen Wohnen darauf hinzuwirken, dass die ursprünglich zugesagte Mietobergrenze von 8,50 Euro für die geplanten

Wohnungen in Krampnitz vertraglich festgeschrieben und umgesetzt wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2018 über das Ergebnis der Bemühungen zu informieren.

 

 

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Anlagen