10.10.2018 - 5.11 Vorhabensbeschluss: Gründung einer kommunalen q...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Finken führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Westphal, Geschäftsführer der ProPotsdam GmbH. Herr Westphal stellt in einer Präsentation die Gründung einer Gesellschaft für die energetische Quartiersentwicklung in Potsdam dar. Die Gründung dieser Gesellschaft sei eine bedeutsame Maßnahme im Masterplan Klimaschutz. Im Rahmen der Präsentation skizziert er die Entwicklung der Wärmenetze, den Weg der Gartenstadt Drewitz zur „Zero-Emission-City“, die Kernelemente der zukünftigen Kooperation, die Entwicklungen an der Heinrich-Mann-Allee sowie die Geschäftsfelder der geplanten quartiersbezogenen Gesellschaft.
Herr Finken bedankt sich bei Herrn Westphal für die Darstellungen. Herr Tomczak fragt, welche Quartiere die geplante Gesellschaft genau bearbeiten soll. Herr Westphal antwortet, dass unter anderem die Heinrich-Mann-Allee, verschiedene Objekte des Kommunalen Immobilien Service sowie weitere, diverse Projekte durch die Gesellschaft abgedeckt werden sollen.
Im Anschluss an die Aussprache wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen, die zur Gründung einer quartiersbezogenen Gesellschaft in Potsdam unter Beteiligung der Stadtwerke Potsdam GmbH und der ProPotsdam GmbH zum Zwecke von quartiersbezogenen klimaschutzfreundlichen Investitionen in Energieversorgung und Mobilität auf kommunalen Immobilien im Stadtgebiet von Potsdam erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Prüfung des Vorliegens der kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzung und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Das Ergebnis der Prüfung mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen ist der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.