12.12.2018 - 3 Finanzielle Unterstützung bei der Betreuung von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein. Auf die Anmerkung von Frau Dr. Müller, dass sie die angegebene Zahl der zu betreuenden Kinder und die bereitgestellten Mittel für sehr niedrig halte, verweist er auf den Punkt 3 der Beschlussvorlage. Demzufolge werde den Stadtverordneten im Juni 2019 das Ergebnis aus der Teilnahme am Bundesprogramm „Qualität vor Ort“ eine Vorlage zur Entscheidung vorgelegt, die auch die Förderung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien beinhalte. Insofern könne er zu den genannten Zahlen keine andere Aussage machen.

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

 

  1. Den freien Trägern der Kindertagesbetreuung und Tagespflegepersonen wird für den zusätzlichen Aufwand, welcher im Rahmen der Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien entsteht, pauschal 240,00 EUR pro Flüchtlingskind und Monat für das Jahr 2018 erstattet.

 

  1.     Die Pauschale wird gewährt
  • auf der Grundlage einer Abrechnung der betreuten Kinder nach vollen Monaten,
  • unabhängig des Betreuungsumfangs, in den Altersgruppen der betreuten Kinder von 0 bis zum Ende des Grundschulalters und
  • in der Regel maximal für 12 Monate für das jeweilige Kind, beginnend ab der erstmaligen Aufnahme des Kindes in Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam. Eine Betreuung über 12 Monate hinaus kann im begründeten Einzelfall durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie auf Antrag gewährt werden. 

 

  1. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, im Juni 2019 das Ergebnis aus der Teilnahme an dem Bundesprogramm „Qualität vor Ort“ zum Thema Kindertagesbetreuung auf dem Weg zur Inklusion / Kinder mit besonderen Bedarfen der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Der Entscheidungsvorschlag muss die Förderung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien beinhalten. 

 

  1. Sollte das Land Brandenburg kurzfristig eine analoge Regelung durch ein Landesgesetz erlassen, entfällt die Gewährung der Pauschale durch die Landeshauptstadt Potsdam ersatzlos.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen