12.12.2018 - 5.7 Sachstand Integrationsmonitorin...

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Frau Grasnick, Integrationsbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam, verweist auf den Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, das Integrationsmonitoring der Landeshauptstadt Potsdam der aktuellen Rechtslage und dem aktuellen Integrationskonzept anzupassen und den Leitgedanken „rdern und Fordern“ konsequent umzusetzen. Dabei solle insbesondere der Aspekt „Fordern“ aufgenommen und so integriert werden, dass substantielle Aussagen zum Erfolg der Integrationsmaßnahmen möglich sind, damit notwendige Korrekturen erkannt und vorgenommen werden können. Dem Hauptausschuss sollte bis Dezember 2018 die angepasste Struktur sowie die Erweiterung der Indikatoren für die Zielgruppe der Geflüchteten, einschließlich der entsprechenden fachlichen und personellen Ressourcen vorgestellt werden.

Sie führt weiter aus, dass eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe an der Umsetzung dieses Beschlusses arbeite und im Mai 2018 ein Zwischenbericht gegeben wurde; ein weiterer im September 2018. Für die Berichterstattung im Dezember 2018 ergebe sich die Schwierigkeit, dass die gesammelten Erkenntnisse genutzt bzw. in Zusammenarbeit mit anderen Städten, mit der KGST und mit externen Partnern Indikatoren, die die Beschreibung des Integrationsprozesses von Geflüchteten unterstützten, entwickelt werden sollen. Die abschließende Bearbeitung der Aufgabe benötige aber noch Zeit und eine intensive Auseinandersetzung der Fachbereiche zum Thema. Der Bereich Statistik kann aufgrund der Vor- und Nachbereitung der Wahlen auch nur bedingt unterstützende tätig werden, so dass die abschließende Bearbeitung bis April 2019 erfolgen werde.

 

Gegen diesen Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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