31.01.2018 - 5.5 Entschädigungssatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Den Stadtverordneten wurde eine Austauschseite mit Datum vom  29.01.2018 als Tischvorlage ausgereicht. Der Oberbürgermeister schlägt vor, den § 3a Satz 2 wie folgt zu ändern:

 

§ 3a

Kinderbetreuungskosten

 

Die Kosten der Betreuung von Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr durch eine Betreuungsperson werden gegen Nachweis erstattet. Nachgewiesen sind diese Kosten in der Regel, wenn die Zahlung an eine Betreuungsperson erfolgte und keine andere sorgeberechtigte Person für die Betreuung zur Verfügung stand Anlage B unterschrieben eingereicht wurde.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte Entschädigungssatzung

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen